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Noten.
30) Nicht bloß die Znauguralio oder Einweihung (s. N. 9) sondern auch die Exaugu-ralio oder Ausweihung sind wichtige Disciplinen der Römischen Auguren und Pontifices; im Helle-nischen Kulte muß ein ganz gleiches Sachverhältniß bestanden haben.
Der Aufhebung der Weihe, exsuguratio, einer gottgehciligtcn Stätte geht jedesmal dieevocatio vom Numen des göttlichen Besitzers voraus. Ein Staalsgesch bei Ulpian Digest. I, 8 , 9 ,§2 bestimmt: 8acrarium est locus in «zuo suera reponuiitur: czuoll etism in asüiticio privuloesse potest. Dt sotent, rzui likerure eum locum leligione volunt, ssers iiillv evo-eare; vgl. oben 6io. lle Iisr. resp. 6 in Note 19, wo der zum Heiligthume geweihte Platz auf demCiceros Haus gestanden omni religioue liberatur. Hiermit ist die auf der Stätte ruhende heiligeBedeutung aufgehoben. — Der Exauguratio alter Heiligthümer auf dem Capitale gedenkt Illv. 1,55:v.vuugurarv kana ssvellstzue statuit...usw cum ownium sacollorum exsugurationes etc.—Vurro I>. I,. kragm. eil. Lip. not. sei p. 265. Ost» 1 Origin. Dana in eo loeo eompluria kuere.Da exauguravit, praeizuam rzuoll lermino tannni kuit ill nerzuilum exaugurari; ckr. kestus^»eljuitum. Vom M. Aurel heißt es Dapitolin. AI. ^luiel. -1: Duit in «o saceräotio et piae-sul et vates et Magister, et multos inauguravit atizuo exauguravit. — Bei pricsterlichenPersonen scheint ebenfalls eine völlige Aufhebung der Weihe und eine Restitution als profane mög-lich gewesen zu sein; daher Keil. VI, 7, 4 von der Aufhebung des Saccrdotium der aus dem Dienstescheidenden Bestalln: Draeterea si czusilraginta annvs nata saeorllolio airiro ac nubere voluisset,ins ci potestasizuo cxauguranili atizuo nullenlli kacta est.
31) N. 37.
32) Dies geht aus dem wettern Verfolge der N. 30 aus I>iv. I, 55 angegebenen That-sache mit Hinzuziehung von Dio». Hai. III , 69 und Ovlll. I'ast. II, 667 hervor. Außer dem Ter-minus und der Zuvcntas konnten alle Götter evocirt, ihre Sitze cxaugurirt und nach einer andernStelle weggeweiht werden um dem Tempel des Jupiter Platz zu machen, daher meisten die Sedesjener in den neuen Tempel mit aufgenommen werden; Terminus wurde hierbei im Hypäthrum vorder Mincrvencella eingeschlossen, Zuventas behielt ihre Aedicula in letzterer, neben der Aedicula derMinerva . Diese Aedicula der Zuventas kennt Dlin. II. X. XXXV, 36, 22: aollicnla luventatis inilelullro Alincrvae; vergl. übrigens unten Tempel mit mehreren Cellen. Um den Kult desTerminus entsprechend und bedingtermaßcn sul, llivo fortführen zu können, muste ein Hypäthrumund zwar im Pronaos angelegt werden; die Zuventas dagegen, indem sie mit ihrer Aedicula indie Cella der Minerva eingeschlossen wurde, muste deswegen schon gleiche Opferbräuche mit dieserhaben, weil sie sonst ebenfalls eine andre Örtlichkcit erhalten, also die Lage des neuen Tempels eineandre hätte werden müssen.
32, s) Siehe unten Tempel mit mehreren Cellen.
33) Vergl. N. 32. Aus dem Hellenischen mögen von den vielen nur zwei ganz bekannteMonumente herausgehoben werden um die Aufnahme ursprünglicher und an der Örtlichkeit haftenderaber verschiedenen Göttern geweihter Kultmale in das Tempelhaus welches einem später auftretendenKulte geweiht war, zu erweisen. Zm Tempel des Apollen zu Delphi wurden eingeschlossen der ur-alte Omphalos als ein Idol der Gäa (oder des Zeus ?) neben dem Herdraumc, der mantische Erd-schlund oder die Orakelkluft im Adyton. Zn das Haus der Athena Polias zu Athen waren ebenfallszwei Naturmale eingebaut, der sogenannte Salzbrunnen des Erechtheus und der Fels mit dem Zei-chen der Triäna.
33, s) Vgl. unten Aphidrysis des Tempels.