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Erstes Buch.
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119
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119

ut ex klir^gis Alstris AlgAiise, ex kraeeiit Dersris, Lpiüsuro ^esoulspii, tluse eoluvtureorum mors » quibus sunt sooepts. ekr. Virx. ^en. II, 351 et 8erv. eorumoat.

45) Daß man nicht jedem evocirten Gatte dessen Bild nach Rom gebracht wurde einenTempel gründete, mithin nicht den Kult eines jeden solchen aufnahm beweist die Überführung desJupiter Imperator aus Präneste; 1>iv. VI, 29 T. tzuinetius... komsm revertit: triumplian^ue8ignum, I*rseue8te üevectum, 3ovi8 Imperators in Lapitolium tulit. Iloüieutum e8t iiileroollam 3ovis ae Alioervae, tadula^uo 8ub oo tixr», monumentum rerum ge8tsrum eto. , alsoim Pronaos gleich am Hypälhrum des Terminus, und die Aufschrift beweist daß das Bild nur alsein heiliges durch Hülfe des Jupiter und aller andern Gitter gewonnenes Tropaion aufgestellt wurde.Dasselbe gilt von den aus Korinlh, nach Andern aus Antiocheia entführten Bildern der drei DUXixi welche ebenfalls hier im Pronaos vor der Minervencella aufgestellt wurden; k«8tu8 II ii sVixi;clr. Ovitl. Aletamorpli. IX, 291. Ein gleiches Tropaion war das alte Hcrabild aus Tiryns , wel-ches die Argiver in ihr Heraion aufnahmen; kau8. II, 17, 5. Mehrere dergleichen Beispiele sindunter N. 120 gegeben.

§ 5. Benutzung der Cella für den Kult insbesondere.

Faßt man alle Gründe zusammen die für den Ursprung des Cellenbaues mit-hin des ganzen Tempelhauses im Laufe der Untersuchung entweder schon geltend ge-macht und erwiesen sind oder noch ferner beigebracht werden, so stellt sich denselben alsvornehmster Beweggrund an die Spitze: von dem heiligen Kultbilde und der zunächstdasselbe umgebenden Stätte durchaus eine jede, selbst zufällig mögliche Entweihung undProfanation abzuwenden, und beides dem unreinen oder sündhaften Menschen zumAtheaton und Abaton zu machen; hieraus entspringen alle Maaßregeln die man zurVerhütung solcher Entweihung nahm, und zu deren Ausführung der Staat durch ent-sprechende Gesetze über Ahndung dieses Vergehens verpflichtet wurde. Bedenkt manauch wie tief der Glaube im religiösen Bewustsein des Hellenen ursprünglich begründetund bis in die Zeit seines gänzlichen VerschwindenS noch in voller Kraft geblieben ist,es werde das Bild nebst seinem Sitze schon durch den Anblikk und die Annäherungeines Unreinen in solchem Grade entweiht daß eine Reinigung und erneute Heiligungbeider, ja oft eine Lustration und Sühnung der ganzen Gemeinde unternommen werdenmuste, so erfordert nothwendiger Weise diese Rükksicht allein schon eine bauliche Umhäu-sung durch welche man Bild und Sitz jedem sündigen Auge entzog. In der That be-gründen sich die ursprünglichen und ältesten Kultsatzungen der Hellenen auf die strengeund starre Ansicht daß alle hochheiligen Bilder von keinem profanen Auge sondern nurvom Priester geschaut werden dürfen, und die heilige Sage umgiebt deswegen ihreStätte nicht nur mit einem düstern geheimnißvollen Grauen, um sie eben zum unnah-baren Abaton zu machen, sie läßt auch der Erblikkung des Bildes, der Betretung seinesGemaches die furchtbare Strafe der Geistesverwirrung oder des Todes folgen. Noch