II. F a l l. Gegeben sind eine Seite s x>, der anlie-gende W. « und der W. 8. Da man die Senkrechteaus dem Punkte ^ auf die gegenüberstehende Seite s 8fallen läßt, so kann man aus den beiden anliegendenWinkeln s und 8 leicht beurtheilen, daß sie ins Dreieckfallen wird, da beide Winkel stumpf sind.
III. Fall. Gegeben ist die Seite sx, die Seitex d und der anliegende W. bei s. Man berechnet nunzuerst nach dem dritten Lehrsätze den W. bei 8, und dadie Senkrechte aus za auf die Seite §8 fällt, so kannman leicht beurtheilen, ob sie auf diese Seite oder aufihre Verlängerung fällt, da man die beiden anliegendenW. s und l> kennt.
IV. Fall. Gegeben sind die beiden Seiten p«,l rb und der eingeschlossene Winkel bei s. In diesem1 Falle wird eine von den angegebenen Seiten die Grund-linie. Ob die Senkrechte aufsie oder aber ihre Verlängerungfällt, muß man so wie in I. durch Zeichnung oder Rech-nung entscheiden.
V. Fall. Gegeben sind alle drei Seiten.
VI. Fall. Gegeben sind alle drei Winkel. In bei-den Fällen bedarf man bei der Auflösung keiner Senk-rechten, wie wir dieses im §. 28. und 29. sehen werden.
§. 27.
Ueber die Zweideutigkeit der trigonometrischenLinien.
Bekanntlich muß man von einer trigonometrischenLinie drei Stücke kennen , ehe man weiß, zu welchem
Winkel