464 - -
Bei der Aufnahme einer topographischen Karte wirdman sich in den meisten Fällen bei der vorigen Auflösungbegnügen können, bei der man blos die Halbmesser derKreise berechnet. Man erhält hieben alle die Genauig-keit, welche man beim Auftragen fester Punkte auf demPapier erreichen kann.
Uebrigens haben dieses ialle Methoden mit einandergemein, daß je näher die vier Punkte in einem Kreiseliegen, die Auflösung um so ungewisser wird, man magzeichnen oder rechnen. In diesem Falle muß man entwe-der den Punkt in verlassen, oder man muß statt derPunkte a, b, c einen andern Dreieckpunkt nehmen.
§. 8 .
Einrichtung einer Cadastral-Vermessung.
Unter allen Messungen gibt es keine, welche einensolchen Aufwand an Zeit und an Geld kostet, wie dieVermessungen für die Steuerrollen. Bei diesen muß je-des Stück einzeln gemessen werden, damit man weiß,wie viel Morgen, Garten, Ackerland, Wiesen, Waldun-gen , Haiden und Moräste jeder Eigenthümer, jede Ge-meine und jeder Bezirk hat. Nachher muß der reine Er-trag von jedem Stück ausgemittelt werden, damit manbestimmen könne, wie viel jeder Eigenthümer, jede Ge-meine und jeder Bezirk in der Steuer zu bezahlen hat,wenn von diesem reinen Ertrage;. B. ^ oder ^ als Steuergenommen wird. Die Verfertigung der Steuerrollen ge-hört ganz in die angewandte Mathematik, sowohl wasdie Vermessung als was die Abschätzung betrifft, und wirwollen hier diesen wichtigen Theil der praktischen Felb-
meßkunst
«reßkunjten The»umleg«
!
^ a)Plc
Wi>Lrigonlüuadrcgen, ulen ein,die DaWeise
»Zema,, nicht^ „Gnu„in H»trag;» auf l-> tung„dessd»einer»setzt,»aufi »Verj^ »rech,
! N<
des ERthlr.
! Stund