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1. Abtheilung. Zweiter Abschnitt.
Allgemeiner Fall. Aus der nähern Betrachtung der Be-dingungsgleichung (86) erkennt man aber, dass die Anordnungennach Stephenson, Gooch und All an-Tr ick keineswegs dieeinzig möglichen sind, es giebt vielmehr unendlich vieleFälle,je nach der Wahl des Krümmungshalbmessers q der Coulisse.
Wollte man wirklich die Steuerungsanordnung ausführen, wiesie Holzst. Fig. 35 andeutet, dann müsste nur die Gleichung (86)erfüllt werden, die sich allgemein auch in folgender Art schreibt:
*4-*/
Q
Aus dieser Gleichung folgt zuerst, dass unter allen Umständen derWerth y dem Werthe x proportional sein muss; die beiden Grössenstehen in einem bestimmten Verhältniss zu einander, das leicht derletzten Formel entnommen werden kann. Weiter ist ersichtlich,dass der Krümmungsradius q der Coulisse gleich oder grösser alsdie Excenterstangenlänge genommen werden muss, wenn, wie dieEntwickelung voraussetzt, die Coulisse ihre concave Seite gegendie Triebaxe kehrt, denn für Q<^1 wird die Wurzelgrösse imaginär.Kehrt man dagegen die Coulisse um, d. h. ihre convexe Seite gegendie Axe, so muss sein :
*±y
Denkt man sich, wie das in der Praxis immer der Fall seinwürde, die Coulisse w 7 erde gesenkt, wenn die Schubstange geho-ben wird oder umgekehrt, so ist der vorstehende Wurzelausdruckgrösser als Eins, es muss also dann q grösser als die Länge 4 derSchubstange gew'ählt werden, wenn man nicht den Grenzfall(p = / 1 ), Gooch’sche Steuerung, annehmen will.
Bezüglich des allgemeinen Falles mag das Gesagte genügen,denn dass die vorstehenden Formeln auch für gekreuzte Stangengelten (man hat dem Werthe c in den Formeln nur das entgegen-gesetzte Vorzeichen zu geben) und dass der Werth x negativ zusetzen ist, wenn Coulisse und Schubstange gleichzeitig gehoben