210
tischen Despotismus in einer constitutioncllen Monarchieertheilte dem Gerichte die Bcfugniß, ohne Berufung undohne Recurs an den Caffationshof, in erster und letzterInstanz über Leben und Freiheit nach Willkür zu ent-scheiden: und in der That übten sie allesammt furcht-bare Grausamkeiten unter dem Vorwande von Ver-schwörungen, die von der geheimen Polizei geschaffenwurden. Unter andern wird besonders gerügt dasUrtheil gegen die Theilnehmer der sogenannten LyonerVerschwörung. Dagegen ließen sie die verworfenstenMörder (wie die des Generals Ramel) entweder ganzspringen oder nur als Polizei - Ucbcrtretcr geringerStrafe unterliegen. Die ganze Nation war aufs höchsteergrimmt; aber ein Zufall machte sie noch verhaßter.Einer der Prövots wollte den in der Constitution vor-
13. Juni 1702, 8. Ienner 1710. 5. Juli 1722. 1. Zul, 1727 U. s. w.)zur Folge hatten. Zm ersten Jahre der Regierung Ludwig's XVk.machten Räuber das Reich unsicher und reizten das Volk zu Em-pörungen : darum wurden die bisher außer Uebung gekommenenPrävotalgerichte durch Ordonnanz vom 5. Mai 1775 «xo»r rsz>ri-mer /er emo/r'E wieder eingeführt; im Jahr I78V
erhielt der Gensral-Prsoot. Papillon, die Cognilion in letzter In-stanz über alle Aufstände. Zusammenrottungen und Gewaltthätig-keiten in Paris, und bald darauf wurden allen Ursroir sie? stlsrs-cliLusrsss in den Provinzen gleiche Attributionen beigefügt. Damalsbestanden 32 dieser Gerichte! die National-Versammlung hob sieaber, nach interessanten Debatten über die berühmte Sache deSHerrn von Bvurniffac, der lttsvot j„ der Provence war,
am 6. Sept. 1790 für immer auf. Das Gesetz vom 20. Dez.1815 führte sie von neuem ein, und eS gab jetzt dieser „Henker-Familien" 83. jede aus 6 Gliedern bestehend.