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Erster Band.
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Flugschriften, in Zeitungsartikeln und Adressen der Ge-meinden eine wirkliche, nicht illusorische, und gleich-förmige Repräsentation der ganzen Nation; dahereine gleiche Anzahl der Abgeordneten desdritten Standes, wie die der beiden privi-legirten Stände zusammen; Berathung inEinerKammer und Abstimmung nachKöpfen.Das Edict, welches die Reichsstände einberief wurdedem Parlamente vorgelegt und von demselben am 25.Sept. einregistrirt, jedoch mit der ausdrücklichen Clau-sel, „daß die Formen der Reichsstände-Ver-sammlung vom Jahre 1614 beobachtet werdensollten." *) Dadurch fiel die Maske, unter welcherdas Parlament so lange die Nation geäfft hatte: derdritte Stand sollte wieder, wie im I. 1614, wie im-mer (mit wenigen Ausnahmen), eine leere Rolle spie-len; die eben erwähnten Abänderungen, welche Necker(der nun wieder, an Brienne's Stelle, ins Ministeriumgetreten war) unterstützte, weil er des dritten Standesgegen die hartnäckige Aristokratie bedurfte, sollten um-gangen werden. Es war also nicht das Interessedes Volks, welches dem Parlamente am Herzen lagund es bewogen hatte, die Reichsstände wieder insLeben zu rufen: es war der Geist des Aristokra-tismus, das Interesse der Glieder diesesGerichtshofs, die es zu diesem auffallenden, und,bei der damaligen Volksstimmung, höchst gewagten

*) Siehe oben S. 74 ff. und S. 96.