Notablen (einer Junta) die Constitution vom 6. Juli1808 . Indessen hatten sich überall, wo keine Franzosenwaren, Junten gebildet; die von Scvilla, nachmalsvon Cadir, wurde die Central-Junta. Diese ließdie Cortes des Reichs versammeln, welche auch am2). September 1810 zusammen kamen. Eine Staats-verfassung konnte allein das Volk vereinen undunter Einem Willen gegen den damals mächtigstenMonarchen der Erde mit Vortheil kämpfen; nurdurch eine den Zeitverhältnissen angemes-sene Constitution konnte der Staat und die Un-abhängigkeit der Nation gerettet werden.
Und diese Constitution wurde von deu Cortes am 18-^-20stcn März 1812 erschaffen und von andern Mäch-te n h o ch g e b i l li g t, *) späterhin aber, als sie derselben
*) Von Rußland: 1) im Vertrage von Welikp-Lukv vom20- Juli 1812, dessen dritter Artikel wörtlich sagt: „Ihre Majestäterkennen die Versammlung der-Corte« sür gesetz-
mäßig und eben so LieConstitutionderSpa NischenMonarchie, welche diese Versammlung beschlossenund verkündigt hat; 2) in der Note deS Kanzlers, Grafenvon Romanzow, vom 25- Nov. 1812 , die hernach angeführt wird,und 31 durch die That selbst. Denn der Kaiser errichkele auS dengefangenen Spaniern, die unter Napoleon gegen Rußland gekämpfthatten, ein eigene« Regiment und schickte e« nach Spanien, nach.dem es vorher die Constitution der Corte« beschworenund au« den Händen der Kaiserin Mutter die Fahne erhal-ten hatte. — Von Schweden durch den Vertrag vom IS.März 1813. — Von Preußen im Vertrage vom 20. Jenner1814. — Die Könige von England, Neapel und Portugalhatten sie schon früher anerkannt, und Liverpool erklärte im