Band 
Zweiter Band.
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das jedem Menschen inwohnende natürliche Rechts-gefühl verletzt, so findet das Volk einen Mißbrauchseiner Gewalt. Je cultivirter also ein Volk ist,desto in ehr wird es durch solchen Mißb rauch be-leidigt; und je roher, jeuncivilisirter es ist,desto mehr, ruhiger und länger laßt es sichtyrannisiren. Ohneüber den Ursprung desKönigs-rechts nachzudenken, sagt dem aufgeklarten Manne schonder bloße Jnstinct, daß der Monarch nur um des Vol-kes wegen vorhanden sey, und daß Millionen seinesGleichen unmöglich um des Einen, um seinetwillen vomlieben Gott geschaffen worden seyn können. Weil aber dasRechtsgefühl von angebornen Leidenschaften, Neid, Rache,Egoismus u. s. w. leicht irre geführt wird, und das, waszum wahren Wohl des Volks nützlich oder nöthig seynmöge, gar mancherlei Ansichten unterliegt; so suchten diePhilosophen feste undallge mein gültige Princi-pien aufzufinden, aus welchen die Rechte und Pflich-ten des Monarchen abgeleitet werden müßten. Na-türlich entstanden auch darüber sehr abweichende Ansich-ten; es ward mithin dadurch im Grunde nichts gewonnen.

Man kann die darüber ersonnenen Systeme auf vierzurückführen, deren jedes wieder in verschiedene Schat-tirungen zerfällt. Alle beruhen indessen auf einer ein-zigen Grundlage, die schon von den Weisen der Vorzeit

ropäischen Staaten, daß Kenntnisse, Weisheit, Klugheit und Ein-sichten hier nicht so zu Hause waren, wie die abenteuerlichstenVorurtheile und Stumpfheit. Zu manchen Ländern wird immer»och damit viel Unfug getrieben.