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erkannt wurde, H dem ersten Anblicke nach die natür-lichste ist, und auch heute noch die meisten Anhängerfindet, — auf der Ansicht von dem Ursprünge desStaats. Nach dem ersten System entstanden dieStaaten aus einer Vereinigung von Menschen, die ent-weder zufälliger Weise, oder aus Zwang oder Schwäche,oder aus angeborner Neigung zur Geselligkeit zusammengekommen seyen, um auf rechtliche Weise ihr gemein-sames Wohl zu befördern: die Gewalt des Herrscherswird hiernach aus einem oder mehreren Ur-Bert rü-gen abgeleitet. Einem zweiten Systeme zur Folgeunterwarfen sich die Menschen, zwar durch Nothgedrungen, um sich gegen innere Kränkungen und äu-ßere Feinde zu schützen, jedoch freiwillig der Ober-herrschaft eines Einzigen ohne alle Bedingung.
Dem dritten System gemäß geschah die Unterwer-fung gewaltsam, durch das Recht der Eroberungund des Siegs, diesem möge ein Friedensschlußgefolgt seyn, oder nicht. Endlich stellt das vierteSystem (freilich auf dreierlei abweichende Art) dasgöttliche Recht der Könige aus, nach welchemGott dieselben ernennt habe, um an seiner Stelle dieVölker zu regieren.
>4. Theorie der Ur-Verträge.
Die Geschichte geht nicht so weit zurück, daß sich
Bergt meine „Untersuchungen" II., S. 8, 24 und lS4.
**) Meine „Untersuchungen". II, S. 70. So auch M 0 zardin der Schri't: <iu pmncipe conservawur.
Omeibji S. 63. Rro. ist und S, 59. Doch nimmt Bodindiesen Ursprung nur neben andern an.