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dcr Ursprung der bürgerlichen Verfassung bestimmenließe. Die ersten Staaten scheinen im Laufe vielerJahrhunderte allmählig entstanden zu seyn, ohne daßJemand wußte und sagen konnte, wann und wie?Die natürlichen Triebe und Bedürfnisse veranlaßten Fa-milien, Vereinigungen derselben in einzelne Stämmeund dieser in ganze Volksstamme. Es bildeten sich hierpatriarchalische Oberhäupter, dort Anführer, Stamm-fürsten, Könige'und Obrigkeiten auf mancherlei Weise,ohne ihre Rechte und Obliegenheiten durch Eonstitutio-nen zu bestimmen. Viele Generationen mögen bereitsMitglieder einer Gemeine gewesen seyn, ohne daß einVertrag die Rechte und Gränzen dcr obrigkeitlichenGewalt festgesetzt, die Vcrfaffungsart, die Regicrungs-verwaltung und die Institutionen zur Sicherheit dcrpersönlichen und bürgerlichen Freiheit und gegen fremdeEingriffe geordnet hätte. Der Staat ist das Werk derNatur, und früher entstanden, als der Einzelne in ihneingetreten; — das Ganze war vor den Theilen, auswelchen er zusammengesetzt ist. H
Doch, wie dem immer seyn möge, das ist wenig-stens außer allem Zweifel, daß in der Periode, wodie ersten Grundlagen des Staats gelegt wur-den, die Menschen noch auf dcr untersten Stufe derBildung gestanden haben mußten I die Errichtung ei-nes ausdrücklichen oder stillschweigenden Vertrags ist aberin einem solchen Zustande ein baares Hirngespinst. Und
*) Meine „Untersuchungen" l.- S tl und !!., S. 1l>