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Gasthäusern untersagt. „Und warum nicht?" antworteteman den Spöttern: der „Ocstreichische Beobachter"theile ja den Unterthanen alles mit, was ste von Grie-chenland, Spanien, Portugal, Italien, Frankreich undden Türken zu wissen nöthig hätten.
Rücksichtlich der Lehrfreiheit wurde eine genaueAufsicht über die Universitäten und den Geist der Leh-rer angeordnet. Solche, welche ihren Einfluß auf dieJugend zur Verbreitung verderblicher, der öffentlichenOrdnung feindseliger oder die Grundlagen derbestehenden Staatseinrichtungen untergraben-der Lehren mißbrauchen, sollten entfernt und bei keinemöffentlichen Lehr-Jnstitute in Deutschland wieder ange-stellt werden. Diese Verfügung mußte zwei große Nach-theile wirken: erstlich die Hemmung der Fortschritte inder Wissenschaft des Staatsrechts, und dann die Ein-impfung der Servilität der Professoren. Der Beschlußdes Bundestags unterstellte offenbar (wie könnte man sonstden Beschluß sich erklären?), daß die in Deutschlandeingeführten Verfassungen auf Grundlagen beruhten, diekeiner Verbesserung, keiner größer» Voll-kommenheit fähig seyen, und jede öffentlich vom Ka-theder vorgetragene Kritik derselben revolutionäre An-sichten und Entschlüsse begünstigen möchte. In Deutsch-land bestand bisher eine völlige Lehrfreiheit auf denUniversitäten, und sie trug zu dem Grade der Geistescultur,den man vor dem Ausbruche der Französischen Revolutionerkannte, darum das meiste bei, weil in Deutschland alleFortschritte in den Wissenschaften von den Universitätenausgehen. Von nun an aber athmeten die Schriften der