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Zweiter Band.
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Römischen Kirche der Adel keine Lotrechte zu den ein-träglichen Pfründen haben soll, daß die meisten Päbste,Erzbischöfe und Bischöfe bloße Plebejer, und daß sogarmehrere derselben, namentlich Pabs: Pius V., aus demniedrigsten Stande gewesen.

Noch eingreifender auf den Ge st der Zeit, der sichnun überall zeigt, waren die vielaltigen Beschrän-kungen und Eingriffe in die staatsbürger-liche Freiheit, sowohl in Deutschland, als in andernStaaten Europa's. So ward im KurfürstenthumHessen nur den Söhnen von Räthen oder Beamtengleichen Ranges und den Theologen gestattet, Univer-sitäten zu beziehen, das heißt also, eine Beamtcn-Aristo-kratie (wie im ehemaligen Frankreich die Parlaments-familien-Aristokratie) organisirt und die guten Köpfe

*) „Clans Krebs, eines armen Fischers Sohn aus dem DorfeCus, an der Mosel, im Trierischen, halle von der Natur einensorschenden, tief eindringenden und viel umfassenden Geist, womiter auf dein Wege der Sachmalterei sein Glück machen ivoltte.Aber das Römische Recht, unbeleuchtet, wie es war, von Geschichteund Philosophie durch Distinctionen und Glossen weniger erklärt,als verwirrt, befriedigte den Jüngling nicht. Der erste Prozeß,den er, aus Vergessenheit einer Formel, zu Mainz verlor, be-stimmte ihn zu der größeren Laufbahn, welche den letzten undärmsten des Pöbels zum Fürsten und Herrn der Völker und Kö-nige erhaben machte, dem geistlichen Stande.-— Nikolaus V.

gab ihm den Cardinalshut, bald darauf das Hochstift Bristen."Er lehrte die Bewegung der Erde um die Sonne, erkannle dieMehrheit der Welle» und, einer der ersten, den Betrug derJstdorischen Decretalien und der Constantinifchen Schenkung. (Z o h.Müller s Schweizergesch. IV., 6.1