Band 
Zweiter Band.
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Siebentes Kapitel.

Betrachtungen über die Rechtlichkeit oder Wider-rechtlichkeit der Revolutionen.

Noch nie hat ein Volk in Masse (das ist, dieGesammtheit, oder eigentlicher die große Mehrheit desVolks) eine Empörung begonnen, ohne daß das Maßder Leiden über die Kräfte der Duldung gestiegen, —ohne daß das Volk bis zur Verzweiflung gebracht wor-den wäre. ") Man darf also kühn behaupten, ohnedarum Revolutionär oder Carbonaro zu seyn, daß jedeVolks-Revolution gerecht war, schon darum,weil sie nicht von einer Partei, sondern von dem Volkein Masse ausging, wenn sie auch in der Folge (wiedie Empörungen der Castilianischen Städte und derBürger von Saragossa, der Spanier und Italiener),sey es von der Regierung, sey es gar von fremdenMächten, gewaltsam unterdrückt wurde.

Man könnte aber entgegnen, daß das Volk, welcheseine Empörung begann, von Demagogen, Ehrgeizigenoder Mißvergnügten vielmehr sich hätte verleiten lassen;— daß man ihm seinen Zustand härter geschildert habe,

*) „Kein Volk empört sich aus Uebermuth, sondern weil seineLeiden zu groß sind, um ertragen werden zu können." Dies sagtSully; und ich führe diesen geschichtlich bestätigten Satz (sieheoben Seite 7 Nro. 4) nur darum an, weil er von einem Mini-ster kommt. — Von Empörungen der Aristokratie und überhaupteiner Partei kann aber dies keinesweges gelten. (Erster Band,Seite 260 und oben S. 9, Nro. 6.)