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Zweiter Band.
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als cr in dcr That war, und daß man es hoffen ließ,unerreichbare Glückseligkeit zu erlangen: — mit EinemWorte, daß sein angeblicher Druck ungegründetseyn könnte. Dieser Einwand hängt von der Entschei-dung der allgemeinen Frage ob: ob es Falle gibt,wo dem Volke das Recht der Empörung unddes Widerstandes gegen die Regierung zu-stehet, die Regiernngsverfaffung und Verwaltung oderdie regierende Dynastie umzustürzen? Das Interesseder Throne selbst fordert eben so sehr, als das derMenschheit, den Gesichtspunkt auszumittcln, auswelchem diese Frage beantwortet werden muß.

I

Wollte man sie aus der Natur und demZweckeder bürgerlichen Gesellschaft, wo allerdingsder Sitz derselben liegt, und, als Folgerung, aus demRechte der höchsten Staatsgewalt entscheiden;so wäre sie, wie jede theoretische Untersuchung, nichtnur mancherlei Ansichten unterworfen, sondern auchschon darum unauflösbar, weil es nur Einen allge-mein gültigen, festen und evidenten Grundsatz gibt, derdie Pflicht der höchsten Staatsgewalt festsetzt, der aberdurchaus nicht zureicht, um in jedem einzelnenFalle zu bestimmen: ob ein Mißbrauch der Gewaltvorliege? Und auch angenommen, daß man ausdiesem einzigen Grundsätze die Frage in l'ke«! ent-

*) S. oben Seite 66 und 60.