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Zweiter Band.
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Sachsen und Brandenburg bei der Absetzung WenzeS-laus nicht als kompetente Richter an; sie betrachtetendieselben rein weg als Empörer, und — sie warenes. Selbst der von ihnen gewählte Herzog Albrechtvon Oestreich fühlte dies sehr gut (das innere Rechts-gefühl ist der parteiloseste Richter): denn er ließ sichnach Adolph's Tode nochmals auf gesetzliche Art zumNachfolger wählen. Eben so abgeschmackt, wenigstensunzureichend und unerwiesen waren die Ursachen, welchedie Empörer gegen ihren Herrn geltend machten.

So viel ich von den positiv-göttlichen Gese-tzen weiß (das freilich nicht viel sagen will), ist dieBefugniß des Volks oder eines Gerichtshofs, seinenMonarchen zu richten, nirgends darin erkannt. DerProphet Nathan zog zwar den König David (jedochnicht wegen Uebcrschreitung seiner Gewalt, sondern nur)wegen Ehebruchs mit der schönen Bathseba (einer Hand-lung, die der heilige Mann wohl nicht für sehr straf-bar halten mochte, weil doch wenigstens keine Bosheit,sondern nur Liebe ihr zu Grunde lag) zur Verantwor-tung: aber weder deßwegen, noch wegen seiner Regie-rungsverwaltung wurde David vor Gericht gestellt. >Nach dem Ausspruche des Propheten Samuel * *) soll

worden war, sagte er auf dem Rade: „ich zwar muß unschuldigsterben; aber in Wahrheit haben auch die Andern keinen Königerschlagen, sondern den, welcher wider Ehre und Eid eine blutigeHand an seinen Herrn, König Adolph, gelegt." (Zoh.Müller's Schweizerisch. II., 1 .)

*) II-, 24.