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Zweiter Band.
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vielmehr die Person des Königs unverletzbar seyn; unddie menschenfreundliche Moral Jesu fordert Gehorsamaller Unterthanen „gegen den, der Gewalt über unshat", wenn er sie auch mißbraucht: sie gestattet alsokein Recht der Unterthanen über ihren Fürsten, wenig-stens nicht ausdrücklich.

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Dagegen spricht die Stimme Gottes in uns, dieVernunft: nicht der Monarch, sondern das gesammte,in einen rechtlichen Zustand vereinte Volksey berechtigt,die Statuten des Vereins, die Staats- und Regierungsvcr-fafsung und die Bedingungen der höchsten Staatsgewaltfestzusetzen; der Fürst sey nur für das Volk da,die Monarchie und die dem Monarchen zuste-hende Gewalt nur eine Institution im Inter-esse des Volks. Sie erklärt unbedingt, daßdasOber-haupt des Staats nicht nur die Rechte, welche Gott jedemMenschen gab, und diejenigen, welche aus dem Zweckedes Vereins hervorgehen (die staatsbürgerlichen Rechte)nicht anfechten noch weniger vernichten dürfe, sondernauch, daß es dazu verpflichtet und berufen sey, sie zuachten und zu schützen. Und diese Dernunftphilosophieliegt so tief gegründet, daß alle Nationen von jeher *)

*) Die Israeliten baten oft zur Zeit der Richter Gott umHülfe, wenn sie von einem Könige unterdrückt wurden: solltensie nicht diese Hülfe im Widerstände zu finden geglaubt haben? -In der ketitio populi ^ormac. -te 803 heißt es : „Wenn du willst,daß wir dir getreu seyn sollen, so sorge dafür, daß diese Gesetze