den auf andere Weise, als durch Allianzen, die Auf-stände und Revolutionen verhüten müssen und sichererzum Zwecke gelangen. Diese sicherere Weise ist —Bündniß mit ihren Völkern zur Verwirklichung desZwecks der bürgerlichen Gesellschaft.
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Das Jnterventionssystem.
Durch die Französische Revolution und seitdem bisin unsere Tage haben die großen Europäischen Mächtedas Recht angesprochen, so oft in die Verfassung einzel-ner Staaten sich einzumischen, als ihr Interesse dabeibetheiligt sey, namentlich „die Maxime der Rebellion,au welchem Orte und in welcher Gestalt sie sich auchzeigen möchte, zu zerstören". In dem berühmten Ma-nifeste des Herzogs von Braunschweig gegen die Fran-zosen vom 25. Juli 1792 ist zwar gesagt, daß diealliirten Mächte gar nicht im Sinne hätten, sich in dieinneren Angelegenheiten der Französischen Regierungeinzumischen; sie wollten nur den König aus der Ge-fangenschaft befreien, ihm die nöthige Sicherheit ver-schaffen, damit er ohne Gefahr und Hinderniß dasGlück seiner Unterthanen bewirken könne: allein derNation bestritten sie das Recht, sich eine Verfassung zugeben und droheten furchtbare Rache auf den Fall derNichtbefolgung der ihnen in dem Manifeste auferlegtenHandlungen. Dieses System ward, trotz dem namenlo,sen Urtheile, welche schon die erste Invasion mit bewaff-neter Gewalt in Frankreich begleitete und trotz dem dencoalisirten Mächten bereiteten Unglück, nach dem Sturze