Band 
Zweiter Band.
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Napoleon's noch rücksichtsloser wieder angenommen undgegen die Revolutionen in Italien und Spanien, desWiderspruchs von Seiten Englands (seit dem TodeCastlercagh's) ungeachtet, in Ausübung gesetzt, immermit dem Beisatz, sich in die inneren Angelegenhei-ten der Regierung (nicht aber der Völker) nichteinmischen zu wollen. Wahrend zu Laybach die Inva-sion in Italien beschlossen wurde, erschien in Berlineine Art von Manifest in Form einer „völkerrechtlichenErörterung des Rechts der Europäischen Mächte, indie Verfassung eines einzelnen Staats sich zu mischen",von einem hochgestellten Staatsmanne") blos als einetheoretische Untersuchung behandelt.

Die erste Frage, welche sich in dieser Beziehung zurEntscheidung darbietet, ist nicht die politische, ob siegleich hier den direkten Gegenstand der Abhandlungbildet, sondern die rein-rechtliche: ob und in wie ferneeine Macht befugt sey, Empörungen der Unterthanenfremder Monarchen gegen letztere mit gewaltsamerHand zu unterdrücken, — überhaupt in die Einrichtun-gen und inneren Angelegenheiten eines fremden, unab-hängigen Volks sich zu mischen? Der Verfasser derangeführten Schrift entscheidet sie zu Gunsten der drittenMächte, „in so weit ihrInteresse dabei betheiligt sey";und er sucht diesen Ausspruch aus dem Verhältnissecivilisirter Hansväter im Stande der natürlichen Frei-heit gegen einander, ««alogisch auf das gleiche Verhältniß

*1 Von dem damaligen wirklichen Ober' RsgieningSrathe,Herro von Kaniptz. Berlin 1821. in 8 ".