Band 
Zweiter Band.
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Einleitung.

Aus den Erfahrungen, welche der vorige Theil diesesWerks dargestellt hat, und aus der Natur der verschie-denen, in der Wirklichkeit vorhandenen, Modifikationender monarchischen Verfassungsart kennen wir,neben den Vorzügen, auch die Gebrechen oder Nach-theile, die ihnen ankleben, und die Hindernisse, welchesie den Einrichtungen des großen Zwecks der bürgerli-chen Gesellschaft entgegensetzen.

In Aut okrati e n gibt es, weder für die Gesammt-heit noch für einzelne Classen des Volks, noch selbstfür einzelne Individuen, Sicherheit der staatsbürgerli-chen Rechte: „das ganze Glück des Volks hängt vonder Persönlichkeit des Fürsten, dem bloßen Zufalle ab;"Tugend und Talente finden nicht die ihnen nöthige, dieihnen gebührende Stütze und Aufmunterung; der Abgangaller öffentlichen und vieler Privattugenden, des reinenPatriotismus, wird endlich, wenn die Zeit reif ist,Thron und Verfassung stürzen.

In den landständischen Verfassungen ist kaumweniger Sicherheit der staatsbürgerlichen Rechte zuerwarten; hier sind privilegirte Stande den Fortschrittendes allgemeinen Volksglücks, der Civilisation undder Humanität mehr oder weniger entgegen.