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Zweiter Band.
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den Zeiten, wo die Sitten der Athenienser schon sehrtief gesunken waren, und während tausend Stürme dasVolk bewegten, hatte der Areopag die Verfassung erhal-ten, die Regierung in ihren Maßregeln unterstützt, diePöbelherrschaft verhütet oder im Zaume gehalten undeine solche Achtung genossen, daß die Warnung einesBürgers an Andere, welche den fehlerhaft gewähltenAusdruck eines Areopagiten in öffentlicher Volksver-sammlung belacht hatten: „schämt Ihr Euch nicht sol-cher Aufführung gegen einen Areopagiten?" mehr Wir-kung that, als alle unsere Gesetze über „beleidigteAmtsehre."

Seine Glieder wurden nicht gewählt, sondern warenschon durch das Gesetz ernannt; denn die jährlichabgegangenen Archonten traten, jedoch erst nach vorgän-giger Prüfung ihres öffentlichen und Privatlebens, vonRechtswegen in dieses Collegium, und blieben aufLebenszeit im Amte, wenn sie nicht von ihrenCollegen selbst wegen Sittenlosigkeit, oder auch nurwegen Gefühllosigkeit ausgestoßen wurden. Die Ar-chonten selbst aber waren die ersten Magistrate,welche schon durch ihre früheren Aemter Vortheilhaftgekannt, in den öffentlichen Geschäften wie in dem Lebender Menschen erfahren, von dem Volke erwählt undwährend des Jahres, in welchem sie die Stelle alsArchonten bekleideten, sorgfältig beobachtet und wegen

*) Aeschines angef. Rede, Kap. 34. Vo/sxs äu jeunsHnackilruiz en 6röcs (par H., 17 .