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sey es endlich von Amts wegen, alle übrige Beamtenaber nur auf Anzeige der Regierung oder eines Pri-vaten, zur Verantwortung.
Die Glieder derselben bekleiden ihr Amt und ihreWürde lebenslänglich, können aber von dem Collegium,auch schon wegen unsittlichen Lebenswandels, ausgesto-ßcn werden. Jeder Areopagit, seine Familie und allesuntergeordnete Personal ist, in allen Dingen, der Ge-richtsbarkeit des Collegiums ausschließlich und unbe-dingt unterworfen.
Die gesetzlich bestimmte Anzahl der Glieder desAreopags wird bei Erledigungen, auf folgende Weiseergänzet. Die Namen der Präsidenten der Provinzial-verwaltungen aller Zweige, und, in Fällen der Ver-zichtleistung oder anderer gesetzlicher Hindernisse, desältesten Raths jeder dieser Behörden werden öffentlichbekannt gemacht, und aus der definitiv geschlossenenListe dieser gesetzlichen Candidaten das neue Gliedgewählt. Die Wahl geschieht mit großer Feierlichkeitund öffentlich; aber die Abstimmung ist geheimund mit Förmlichkeiten verknüpft, welche einen Betrugund jede Intrigue unmöglich machen. Für jeden Can-didaten ist eine eigene Urne vorhanden, in welche dieKugeln in einem abgesonderten Zimmer von jedemAreopagiten einzeln und ohne alle Zuschauer eingelegtwerden, nachdem vorher alle Urnen öffentlich verificirtund öffentlich versiegelt worden waren u. s. w. Nachvölliger Beendigung der Auskugelung werden die Urnenin der nämlichen Sitzung wieder verificirt und geöffnet,die Kugeln laut abgezählt und die Anzahl derselben in