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Zweiter Band.
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der Vorschläge durch die Notablen der Na-tion werden die Würdigsten kennbar; undnur auf diesenWegen wird es derRegierungmöglich, eine weise und gerechte Auswahlaller Staatsbeamten machen zu können.

Das monarchische Princip wird dadurch nicht nurnicht verletzt, sondern vielmehr in Ehren und Achtungerhalten. Ueberall wird in unbeschränkten Monarchienalles Uebel, alles Unheil, das dem Volke widerfährt,dem Monarchen zu Lasten gelegt, so schuldlos er auchsey und so rein seine Absichten seyn mögen. In Staa-ten, wo Landstände oder sogenannte Volksvertreter dieFürsten beschranken, wirft das Volk die üble Verwal-tung und jeden unglücklichen Zufall, der ihm Nachtheilbringt, dennoch auf den Fürsten, oder auf ihn und jenezugleich. Wenn aber das Volk selbst durch seinewahrhafteRepräsentanten, mithin durch seineMißgriffe in der Wahl derselben zu Bedrückungenoder zu geistloser Verwaltung Anlaß gibt; dann ist derMonarch entschuldigt: der Mißmuth des Volks äußert sichgegen die Beamten und entfernt sie bei der nächsten Wahlvom Amte. Wenn hingegen ein Minister (öfters sogarsein Secretär, seine Maitresse) aus eigenem Antrieb oderauf Gutachten der untergebenen Behörde, oder aufPrivat-Empfehlungen, oder wenn Höflinge, Kammer-diener u. s. w. den Fürsten bewegen, ihre Kreatur zuernennen; dann wird das monarchische Princip gar —gar häufig dadurch entwürdigt. Eine der Ursachen desMißvergnügens der Völker und selbst der demagogischenUmtriebe unserer Tage war gerade, und ist hin und