Band 
Zweiter Band.
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durch Minister und Räche, die Art ihrer Ernennung,ihre Amtsbefugnisse und Verantwortlichkeit gegen denRegenten und das Volk;

8) die Organisation der verschiedenen Verwaltungs-zweige und die Competenz derselben;

9) die Wahl der Ortsvorstände u. s. w. in denUr-Versammlungen; die Organisation und Competenzder Wahl-Collegien und des Areopags; die Festsetzungder Besoldung seiner Glieder und der Pension derWittwen und Kinder derselbe»;

10) die Form für die Vcrabfassung der Gesetze;

11) die Grundlagen der Institutionen zur Gewähr-schaft aller staatsbürgerlichen Rechte, namentlich derGewissens-, Rede- und Preßfreiheit, der bürgerlichenund persönlichen Freiheit und des Eigenthums; derInstitutionen für die intellectuelle und moralische Aus-bildung des Volks und der künftigen Staatsdiener (dieLchr-Anstalten);

12) die Organisation der Heeresmacht;

13) die Maßregeln für die äußere Sicherheit desStaats;

14) die Verpflichtung des Nachfolgers, vor oder beidem Antritt der Regierung die getreue Vollziehung derVerfassung feierlichst zu beschwören und sie von allenBeamten und der Armee beschwören zu lassen; undendlich

15) Maßregeln für die von Zeit zu Zeit erforder-liche Revision der Verfassung.

Die Verabfassung der Constitution kannnur mit Zustimmung des Volks, in Form