Band 
Zweiter Band.
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Eben so wenig fest sind alle Verfassungen, die durchvorgelegte Capitulationen vom Monarchen ange-nommen und sogar beschworen werden, wie dies vonden in früheren Zeiten erwählten Königen von Portu-gal, von Spanien, den Deutschen Kaisern und derKaiserin Anna von Rußland *) geschah. Schon frü-her **) ist bemerkt worden, daß der Eid, den der Mo-narch leistet, keine Garantie gibt.

Aber auch dieoctroirtenConstitutionen gebenkeine Gewährschaft, selbst dann, wenn sie vom Verleiherfeierlichst beschworen werden. (Von gewissenhaften Für-sten ist nicht die Rede: aber die Geschichte lehrt ja,daß es nicht eitel edle Fürsten gab, mithin die Völkerberechtigt sind, gegen mögliche Untreue Garantie zufordern.) Denn auch in diesem Falle wird er, wenner in der Folge es bereuet, sie gegeben zu haben, sichnicht gebunden glauben und entweder eine stillschweigendbedungene Rücknahme des Geschenks geltendmachen, oder die Erfahrung von ihrer Untaug-lich keit vorschützen, wenn er nicht gewissenhaft genugist, die Treue selbst zu üben, die er von seinen Unter-thanen unbedingt fordert. Und lehren nicht dieSchriftgelehrten und Pharisäer der jüngsten Zeit, wie

*) Ioh. Müller erzählt diese, auch sonst bekannte Geschichte,wie der Kaiserin nach Peter's H, Tode vom Senate eine Capitu-lation, die sie vom Senate völlig abhängig gemacht hätte, vor-gelegt und von ihr unterschrieben, aber in der ersten Rathsver-sammlung auch von ihr mit den Worten zerrissen wurde: „ichvergebe Euch."

**) S. oben Seite 17 ff.