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Zweite Abtheilung.
Organisation der Gemeinde«, Bezirks-und Kreis-Verwaltu ngs-Autoritäten.
Erstes Kapitel.
Von der Gemeinde-Verwaltung.
Ueber das Verhältniß der Gemeinden zum Staatehabe ich anderwärts *) umständlicher gehandelt. DieFragen: welches der Ursprung der Gemeinden sey?und ob sie nur als Staatsanstalten betrachtet werdenkönnen? sind eitel Grübeleien ohne allen praktischenWerth. Nur darauf kommt es an, zu untersuche»:welche Einrichtungen des Gemeindewesensim Staate dessen Zweck (Annäherung zum großenZiele unsers Daseyns hienieden) am besten entspre-chen mögen?
Die erste rechtliche Bedingung, die erste Forderungder Politik ist die unbedingte Freiheit der Wah--
*1 Meine „Untersuchungen1!., S. 197 ff. Das Nachfol-gende ist aus der dort eingeschalteten Abhandlung genommen.