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In großen Staaten, wie in Frankreich, I ist eineInstitution, wie die des Cassationshofs, vorngrößten Gewinn für Gleichförmigkeit der Rechtsgrund-fätze und des Verfahrens, für die Aufsicht über alleGerichte und Justizbeamten. In kleinen Staaten odereinzelnen Provinzen ist dieses nämliche Institutdurchaus untauglich, weil es — für's Erste, — sei-nen ganzen Zweck verliert; für's Zweite sehr kost-spielig seyn würde, wenn der Cassationshof nicht eineSpielerei seyn soll, und, wenn er wegen Abgangeigens dazu bestimmter, gut besoldeter und sehrerfahrener Männer seinen Beruf nicht erfüllen kann,auch nicht die geringste Gewährschaft gibt, wenigstens inder Meinung des Publicums nicht findet. Statt dessenwürde also ein Ober-Appellationsgericht fürdas ganze Reich, oder (wenn allenfalls besondereVerhältnisse vorliegen sollten, welche dessen Einführungoder Attributionen auf alle Kreise nicht erlauben) dieAufhebung jeder weiteren Instanz, und wennman dies nicht will, das Recht der Akte n-V ersendungan auswärtige Facultäten, mit neuen aber nur kurzenund wenigen schriftlichen Verhandlungen zu empfehlenseyn. Immerhin muß die Anzahl der concur-
hier sind 2821 Friedens -, 361 Bezirks - und 26 Appella-tionsgerichte.
Im Bayerischen Rheinkreise sind nur 31 Friedens-, 4Bezirks - und 1 Appellalionsgericht.
Die Schwierigkeit solcher Aushülfemittel kenne ich sehr gut.Im Rheinkreise ist dieser Gegenstand schon oft beraihen und be-