401
suchung veranlaßt werden, oder ob man von weite,^ rer Verfolgung vor der Hand noch abstehen und den
Bezüchtigten, wenn er verhaftet wäre, auf freien Fußstellen müsse? den Anklagekammern der Appellations-gerichte übrig bleibt; so wird nicht viel Zeitaufwanderfordert. ^) In den größeren gemeinen Polizeisachen,die in zweiter Instanz an die Appellationsgerichte kom-i men, *) ** ***) ) und in (Zivilsachen ist das Verfahren münd-
! lich: hierdurch wird ebenfalls gar viel Zeit gewonnen;
! in manchen Sitzungen von vier Stunden werden zwei,
j bisweilen mehr Prozesse plaidirt, und in eben so vieler
! Zeit sehr gründliche Berathungen darüber gehalten.
! Ein Gerichtshof von 20 — 25 Richtern kann daher
! im Durchschnitte (im Rheinkreise, der über eine halbe
i Million Seelen zählt, würden ohne Widerrede 20 Richter
genügen) sehr bequem alle vorkommende Rechtssachenentscheiden und die vorhin angeführten Gewährschaftengeben.
*) 2m Rheinkreise für das ganze Jahre nicht über zwanzigSitzungen.
**) Und ihre Anzahl ist überall unbedeutend. Im BayerischenRheinkreise wurde im Berichtsjahre vom 1. Nov. 1829 — 1830nur von 68 solcher Urtheile Berufung eingelegt, und ich glaubenicht, daß mehr als 30 Tage im Jahre, zuverläsng aber nichtüber Einen Tag in jeder Woche, erfordert werden, um sie ebenso gründlich zu entscheiden, als wenn über jede Untersuchung einganze« Rieß Papier verschrieben würde.
***) Einer der Räthe ist mit der nochmaligen Prüfung derProzeßakten und gegenseitig vorgebrachten faktischen und rechtlichenGründe und mit Verabfassung deS Entwurfs des Urtheils beauf-tragt, worüber er seinen Collegen referirt.
Hoffmaim'- Garantien. Zwitter Band.
26