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Zweiter Band.
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Seit Einführung des Napo leon'schen Gesetzbuchsüber das peinliche Verfahren und wahrend seiner gan-zen Regierung bis zur Restauration sind keineEntscheidungen der Geschwornen bekannt worden, welcheschuldlose Personen für schuldig erklärt hätten (denndie von Herrn von Mözard angeführten Fälle sindin den vorhin erwähnten Widerlegungen nach Gebührwiderlegt), obgleich manche wirklich schuldige freigespro-chen worden seyn mögen. Allein seit derRestau-

daß die Richter und Geschwornen den Aussagen vormaliger Dienst-boten des Font keinen Glauben schenkten, unerachtek sie nach denBeweisspstemen fremder Gesetzgebungen und mancher Gelehrten«»verwerfliche Zeugen wären , u. s. w.: daraus folgt nichts gegendie Gültigkeit der natürlichen Theorie von der Beweiskraft derZeugenaussagen. Das daraus hergenommene Argument gleicht soziemlich dem, welches ein berühmter Gottesgelehrter, R... ge-brauchte, dem Artillerie-Lieutenant welcher Atheist zu seynaffectirte, um als Kraftgenie zu paradiren, die Existenz Gottesaus der Bibel zu beweisen; — daraus folgt nicht das Geringstegegen die Gerechtigkeit und Weisheit des Ausspruchs der Jury,wie Jeder einsehen muß, der nicht auch (wie die Chinesen,welche die Schönheit eines Mädchens nach ihren kleinen Augen,ihrem runden Wanste und ihren winzigen Füßchen beurtheilen)seine eigene, oder die ihm von seinen Vorgesetzten gesetzwidrigempfohlne Ansicht für untrüglich hält und sie darum Andern auf-dringen möchte.

*) Mriekvo fran^alse, T. vn., y. 507. Auch Raynouarderklärte in der Deputirten-KamMer, Sitzung des Jahrs 1829, daßdie Politik oder der Despotismus, welche dem großen Manneviele kleine Seelen oder Leute, welche die Umstände nicht kennen,unter welchen er und das Reich sich befand, oder sie nicht zu be-urtheilen vermögen, zur Last legen (siehe Bignon a. a. O. H.»