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rativn hat sich auch iu dieser Beziehung ein großesGebrechen eingeschlichen; Geschwornengerichte haben sichmehrere schreckliche Justizmorde zu Schulden kommenlassen. Der Justizminister de Serre, Bvrenger,la Graverend, Etienne rc. machen darüber keinGeheimniß; und später haben andere Prozesse die Ge-müther noch mehr ergriffen, namentlich der berüchtigtePetardenprozeß. ") Doch diese Schandflecken der Fran-zösischen Rechtsgeschichte sind das Werk des politischenFanatismus und die Wirkung eines (unter der Regie-rung der Bourbons, des 6(iuvern«meirt ooeultv undder Jesuiten allerdings bestandenen, seit dem Jahre1829 aber wieder verschwundenen) Fehlers in der Or-ganisation der Jury: es waren absichtlich und mitgroßer Umsicht ernannte Geschworne, aus-gewählte Commissarien der Regierung, welchesie verübten. Das Geschwornen-Jnstitut hat daran sowenig Antheil, als die Christus-Religion an den Jnqui-sitionsgcrichten, oder das monarchische Princip an derRegierung in Spanien, Portugal u. s. w.: man darfden Geschwornengerichten jene Gräuel eben so wenig zuLasten legen, als den gelehrten Richtern die Grausam-keiten der Jefferies, Laubardement, Oppeda, Poyet,der Commissionen unter Franz I., Heinrich II., Carl IX.,Ludwig XUI. in Frankreich; — der Sternkammer inEngland; — der Blutgerichte gegen Oldenbarneveld
Seite 84 ff.) unter Napoleon niemals auf die Gerichte einge-wirkt habe: und Niemand wagte zu widersprechen.
*) He « peruS, Nro. Wl ron >824 Seite 762.