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Schriftsteller, Drucker und Buchhändler, welche keineErlaubniß zur Herausgabe erhalten hatten.
Da aber diese Mittel fruchtlos blieben, so wurdedie Censur eingeführt. Pabst Alerander Vl. ist derErfinder derselben: der schändliche Charakter diesesMannes charakterisirt seine Erfindung.
Diese wenigen Thatsachen würden hinreichen, überdie Beschränkungen der Preßfrcihcit und insonderheitüber die Censur ein sehr ungünstiges Urtheil zu fällen,und der Satyre reichen Stoff zu geben. Allein meineAufgabe ist ernster. Zwar nicht wiederholen will ich,was tausendmal über die Vortheile der freien Redeund Schrift, in welcher Form sie gegeben werdenmöchten, und die Nachtheile der Censur (der Praven-
*) Ueber Schmähschriften und Verfolgungen der Schriftstellerist die besondere Dissertation von seinem vier. bist. er
crit. T. IV. angehängt. lesenswürdig. Franz I. von Frankreichverbot unter Todesstrafe, ohne seine Erlaubniß etwas drucken zulassen. Carl IX. verhängte darauf in der Ordonnanz von Mou-lins v. I. 1565. Art. 78. die Confiscation des Vermögens undkörperliche Strafe. Richelieu bedrohte in einem Edicte Ludwig'sXIII. die Buchdrucker und Buchhändler, welche ohne vorgängigeErlaubniß Bücher und Schriften druckten und verkauften, mitdem Strangs und der Erdrosselung. Diese Gesetze bestanden biszur Revoluton. aber Ludwig XIV. und die folgenden Könige lie-ßen sie nicht beobachten. Die Censur ward eingeführt. Das Ver-brennen der Bücher und Schriften, die den Gewalthabern, Ge-richten und der Geistlichkeit nicht gefielen, dauerte bis in die neue-sten Zeiten. S. meinen Aufsatz: „practiscde Bemerkungen überdie Bestrafung des Mißbrauchs der Preßfreiheit und die Censur"im Hes perus vom Zahre 1824. die Nummern 187 ff. und in-sonderheit üler die hier vorliegende Frage die Nummer 198: