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Zweiter Band.
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tionsmittel überhaupt) gesagt wurde, aber die allge-meinen Grundsätze in dieser Materie finden hierihre rechte Stelle, die ich in gedrängter Kürze, dochklar und jedem Verständigen verständlich, aufzustellenund wo es, und so weit es nützlich zu seyn scheint,zu erläutern und mit Beispielen zu belegen versuche.

I

Die Rede- und Preßfreiheit ist ein unan-tastbares Recht der Menschheit. Diesemnach istjeder Staatsbürger (weil im Staate die Menschenrechtenicht abgeändert werden dürfen, sondern vielmehr derenAusübung geschützt und gesichert werden soll) durchGottes, des Königs der Könige, Willen befugt, überalle Gegenstände der Wissenschaften, der Künste, derReligionen, der Regierungsverfassungen und der Rcgie-rungsverwaltung innerhalb der Grenzen der rechtlichenFreiheit fd. i. ohne Verletzung der Rechte Anderer unddes dem Zwange unterworfenen Sittengesetzes ^)fdurch Rede und Schrift jeder Art und Form Andern,Jedermann sogar, der es hören, sehen und lesen will,seine Ansichten mitzutheilen.

2

Der Mißbrauch, und nur der Mißbrauchdieses Rechts ist der B estrafung und Civil-

*) Meine „Untersuchungen", II., S. 144, 152, 153, 156 und158; und oben S. 60 und 61.

**) Meine „Untersuchungen", II., S. 151, 156 und 158 ff.