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Zweiter Band.
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in ihrer nackten Falschheit aufgedeckt und schadlos gemachthaben würde. Es ist zu erwarten, daß, wo eineCensur eingeführt ist, die Minister und Höflinge siebeherrschen werden; und so geschah es auch in Frank-reich und geschiehet noch anderwärts. Diesen Nachthei-len für immer zuvorzukommen, enthält die neueste Con-stitution der Franzosen vom Jahre 1830 das Grund-gesetz, „daß die Censur niemals und unter keiner Formeingeführt werden dürfe."

*) Blockstelle eiferte gegen die Anstellung eines Censors,weil die Meinungsfreiheit den Vorurtheilen und Einsichten einesMenschen unterworfen werde, der stch zum untrüglichen Schieds-richter über alle Eontroversen in wissenschaftlichen, religiösen undpolitische» Dingen auswerfe. — Während der mehrfachen Herrschaftder Censur in Frankreich geschahen unerhörte Schlechtigkeiten vonden Censoren: die achtbarsten Männer wurden von der herrschen-den Partei verläumdet und ohne Bedenken die Schmähungen inden öffentlichen Blättern aufgenommen, die Rechtfertigung derersteren aber verweigert. Urtheile der Gerichte, die der Parteinicht gefielen, durften nicht in die Zeitungen aufgenommen werden,dagegen aber wurden die Anträge der Äönigsprocuratoren, dieden Geist dieser Partei athmeten, mit Lobeserhebungen eingeführtund dadurch viele Leute zu dem Glauben verleitet, daß die Ge-richte in diesem Sinne gesprochen hätten. So ward also die Cen-sur eine wahre Geißel für die Ehre rechtlicher Menschen; der ge-wöhnliche Verwand zu ihrer Einführung: „um Verläumdungenzu verhüten." fiel nicht nur gänzlich weg. sondern sie ward geradedas Vehikel, fie ungeahndet ins Publicum zu verbreiten. Diehochverräterische Ligue unter Heinrich III. wurde in einem Auf-sätze von der bekannten Partei hochgepriesen und die Censur ließihn in eine Zeitung, die dieser Partei zugehörte, »»geändert ein-rücken : dagegen wollte man im Constitutionnel Heinrich I V. ver-theidigen. und dieser Aufsatz wurde gestrichen.