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Zweiter Band.
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zur Verhütung revolutionärer Umtriebe und Anschläge;zur Entkräftung der Wirkungen despotischer Gewalt-

waltübungen der Minister (die ihnen sonst fremd bleiben würden)unterrichtet, — dadurch wird sie die Stütze des Throns.

Vorzüglich sind die öffentlichen — und wenigstens in Bezie-hung auf die Regierungshandlungen der Fürsten und die Amts-führung ihrer Beamten keiner Censur unterworfenen Zeitblät-ter von unschätzbarem Vortheil für die Regierungen. „Wie mancheUngerechtigkeiten" — sagte Lally-Tolendal in seiner schönenRede, die er am 27. Dezember 1817 in der Pairskammer hielt, —„wie manche Bedrückung eines vom Thron entfernten Beamtenunterbleibt jetzt, weil dieser weiß, daß sein Verfahren zur Kenntnißdes Monarchen, der Minister und der ganzen Gesellschaft gelan-gen werde!!" — Der Justiz-Minister de Serre, Urheber desGesetzes vom 9. Juni 1819 über die Preßvergehen, unterstützteauS dem nämlichen Grunde die Verfügung desselben, welche dem-jenigen, der wegen Verläumdung eines Staatsbeamten in öffent-lichen Schriften verfolgt würde (gegen das gemeine FranzösischeRecht!, die Einrede und den Beweis der Wahrheitder Beschuldigung, sogar.durch Zeugen, gestattet.

Diese Ansicht ist übrigens auch in den Gesetzen der civi-lisirten Nationen längst anerkannt. Bekanntlich war diePreßfreibeit in England »och bis auf Wilhelm III. beschränkt,und sein Ministerium wollte die Censur, welche von Zeit zu Zeitprovisorisch beibehalten wurde, abermals auf einige Jahre verlän-gert haben. Allein das Posament schlug den Antrag ab. DerKönig hatte bisher mit so vielen Hindernissen, welche ihm die. Parteien in den Weg legten, zu kämpfen, daß sr entschlossen war,die Krone niederzulegen. Die nun freie Presse entschleierte aberdie Intriguen seiner Gegner und gab ihm die Mittel, sich bei demVolke zu rechtfertigen. Von dieser Zeit an gibt es in Englandkeine direkte Beschränkung der Presse mehr (von der indirec-