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Ueber Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritannien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit / nach amtlichen Urkunden von Caesar Moreau
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8
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In Lincolnshire.. 47 Liv.St.' 3 Sch. 4 D.

Norfolk und Suffolk ..53 - 6 -**

Southampton ..; . 72 - l - 10 -

Essex .. . .. -4 - 2 - 4 -

ungenannten Orten/ vielleicht London mitgerechnet , , 214 - 12 * »

(Madox hist. of tbe Excheq, c, 18, §. 3.)

1261. Die englischen Barone bestimmten/ daß die englische Wolle im Lande fabricirt wer-den sollte/ statt an Fremde verkauft zu werden/ und daß Jedermann Wollentuch/ welches imKönigreich fabricirt worden war/ tragen/ und jedweden überflüssigen Staat im Anzüge vermeidensollte. Dieses Gesetz ist zu Henningford erlassen/ und es ist das. erste/ welches die Ausfuhrvon Wolle und die Einfuhr von Tuch verbietet (W. Henningford L, III, c. VI. 1.)« , ,1265. Die Wollmanufakturen zu Catalonien, in Spanien/ welche vor 1243 sehr geschaßtwurde»/ blühten zu dieser Zeit in Barcelona/ so wie in vielen anderen Städten der Provinz. (Cap-xnany V. I. Com. p. 241.) -

1266. Eine bestimmte Abgabe ward in England auf die Wollexportation festgestellt/ wiees aus dem Statut der Schatzkammer hervorgeht/ wonach bestimmt ist/ daß die/ welche die Ab-gaben auf Wolle einziehen/ zweimal im Jahre Abschluß halten und eine Berechnung der Quanti-tät Wolle/ die am Bord eines jeden Schiffes verladen worden war/ einreichen sollten. (Statutesat Large V. I. p. 26. cd. 1786.)

1271. Streitigkeiten zwischen König Heinrich und der Gräfin von Flandern/ wegen Geld/ wassie zu fordern zu haben vermeinte/ so wie die Beschlagnahme verschiedener englischer Schiffe durch ihreUnterthanen/ verursachten ein Gesetz/ wonach keine Wolle nach ihren Besitzungen exportirt werdendurfte/ und ein zweites für die Beschlagnahme alles Tuches/ welches von außerhalb kam; dies^scheint in der Absicht geschehen zu seyn, den Eigenthümern der Wolle eine Compensation zu-ver-schaffen und die Manufakturen in England zu vergrößern. Doch ging her Sturm vorüber/und zuletzt würde es den Flamländern wieder erlaubt/ ihre Wollentuche wie früher einzuführen.(Hot. pat. 55. Hen. VI. mm. 6. 10. 15. Foedera V. II. p. 32.)

1271. Doch zur Zeit/ wo die Engländer keine vortheilhafte Eonsumtion für alle ihre Wollemehr fanden/ und die Flamländer ihre Manufakturen ohne englische Wolle nicht mehr betreibenkonnten/ wurde im Juli ein Friedenstraktat abgeschlossen. (Foedera V, II. p.p. 32, 33 . 39 . 111.Rot. pat. 3. Edw. 1. mm. 19. 22. 26. Megeri ann. Fland. §. 806.)

1272. Es wird angeführt/ daß Tuch aus Irland sowohl, als Tuch aus Abcudon und Bar-rel aus London (auch eine Art Tuch), unter der Regierung Heinrich des III., zu Winchester ge-stohlen wurde (Madox Hist. of tbe excheq. c. 14. §. 9.) und dies ist, wie. ich glaube,die frühste Periode, wo von irgend einer Exportation irischer Manufakturwaaren die Rede ist,

1274. Man findet ein Gesetz, wonach eine neue Abgabe auf Wolle dem König Eduard zu-gestanden wird (concessa), welches wahrscheinlich durch dasselbe Parlament, wie das Gesetz von

1264,