In Lincolnshire.. 47 Liv.St.' 3 Sch. 4 D.
— Norfolk und Suffolk ..53 - 6 - —**
— Southampton ..; . 72 - l - 10 -
— Essex .. . .. -4 - 2 - 4 -
— ungenannten Orten/ vielleicht London mitgerechnet , , 214 - 12 * — »
(Madox hist. of tbe Excheq, c, 18, §. 3.)
1261. Die englischen Barone bestimmten/ daß die englische Wolle im Lande fabricirt wer-den sollte/ statt an Fremde verkauft zu werden/ und daß Jedermann Wollentuch/ welches imKönigreich fabricirt worden war/ tragen/ und jedweden überflüssigen Staat im Anzüge vermeidensollte. Dieses Gesetz ist zu Henningford erlassen/ und es ist das. erste/ welches die Ausfuhrvon Wolle und die Einfuhr von Tuch verbietet (W. Henningford L, III, c. VI. 1.)« , ,1265. Die Wollmanufakturen zu Catalonien, in Spanien/ welche vor 1243 sehr geschaßtwurde»/ blühten zu dieser Zeit in Barcelona/ so wie in vielen anderen Städten der Provinz. (Cap-xnany V. I. Com. p. 241.) -
1266. Eine bestimmte Abgabe ward in England auf die Wollexportation festgestellt/ wiees aus dem Statut der Schatzkammer hervorgeht/ wonach bestimmt ist/ daß die/ welche die Ab-gaben auf Wolle einziehen/ zweimal im Jahre Abschluß halten und eine Berechnung der Quanti-tät Wolle/ die am Bord eines jeden Schiffes verladen worden war/ einreichen sollten. (Statutesat Large V. I. p. 26. cd. 1786.)
1271. Streitigkeiten zwischen König Heinrich und der Gräfin von Flandern/ wegen Geld/ wassie zu fordern zu haben vermeinte/ so wie die Beschlagnahme verschiedener englischer Schiffe durch ihreUnterthanen/ verursachten ein Gesetz/ wonach keine Wolle nach ihren Besitzungen exportirt werdendurfte/ und ein zweites für die Beschlagnahme alles Tuches/ welches von außerhalb kam; dies^scheint in der Absicht geschehen zu seyn, den Eigenthümern der Wolle eine Compensation zu-ver-schaffen und die Manufakturen in England zu vergrößern. — Doch ging her Sturm vorüber/und zuletzt würde es den Flamländern wieder erlaubt/ ihre Wollentuche wie früher einzuführen.(Hot. pat. 55. Hen. VI. mm. 6. 10. 15. Foedera V. II. p. 32.)
1271. Doch zur Zeit/ wo die Engländer keine vortheilhafte Eonsumtion für alle ihre Wollemehr fanden/ und die Flamländer ihre Manufakturen ohne englische Wolle nicht mehr betreibenkonnten/ wurde im Juli ein Friedenstraktat abgeschlossen. (Foedera V, II. p.p. 32, 33 . 39 . 111.Rot. pat. 3. Edw. 1. mm. 19. 22. 26. Megeri ann. Fland. §. 806.)
1272. Es wird angeführt/ daß Tuch aus Irland sowohl, als Tuch aus Abcudon und Bar-rel aus London (auch eine Art Tuch), unter der Regierung Heinrich des III., zu Winchester ge-stohlen wurde (Madox Hist. of tbe excheq. c. 14. §. 9.) — und dies ist, wie. ich glaube,die frühste Periode, wo von irgend einer Exportation irischer Manufakturwaaren die Rede ist, —
1274. Man findet ein Gesetz, wonach eine neue Abgabe auf Wolle dem König Eduard zu-gestanden wird (concessa), welches wahrscheinlich durch dasselbe Parlament, wie das Gesetz von
1264,