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1264/ eingetragen worden/ obgleich es unter den Akten nicht vorzufinden ist. (Kot. pat. 3 .Eclw.'l. on 1.)
1297. In Folge einer Allianz gegen Frankreich und zweier politischen Verbindungen zwischen
den Familien Eduards Königs von England und Gu's Carls von Flandern/ erhielten letztere einensehr Vortheilhaften Handelstraktat/ wonach den Flamjändern erlaubt wurde/ Wolle und andereWaaren aus Eduards Ländereien/ sowohl aus England/ Irland/ Schottland und Wales/ mit der-selben Freiheit auszuführen/ tpie dies von lombardischen und englischen Kaufleuten geschah. (Foe-dera Y. II. p.p. 737. 765.) '
• Das Parlament bewilligte dem Könige eine neue Abgabe von 40 Sch. auf jeden SackWolle. . '
1298. Zu dieser Zeit finden wir/ daß ein Beamter angestellt wurde/ um, auf allen Messendurch ganz England Luch zu messen/ Aufsicht darüber zu führen und Strafen bei solchen zu er-hebe«/ die nicht nach den Verordnungen vorgefunden werden/ und diese Strafgelder der Schatz-kammer abzuliefern. Dieser Beamte hatte Deputirte durch das ganze Königreich. — Das Ent-stehen dieses Amtes ist unbekannt/ da nur bei Gelegenheit der Anstellung eines Beamten, der dieAuflagen der Tuchmanufakturen/ so wie die übrigen Abgaben auf fremdes und englisches Tuch,einzuziehen hat, davon die Rede ist (21. März). (Madox’s hist. c.' 18. §. 5.)
Der^ König verordnete durch schriftliche. Befehle? die er den Sheriffs von Cambridge, Hun-tingdon, Nottingham, Derby, Bedford, Buckingham, Warwick, Leicestcr, Rutland und Norfolkübersandte, daß alle die Wolle, so wie die Wollenfelle, welche aus allen diesen Grafschaften,epportirt werden würden, nur zu Lynn verschifft, und daß daselbst die Abgaben gezahlt werdensollten. — Eine Wage zum Wiegen der Wolle,^so wie Siegel für die Zollabgaben, wurden vonder Schatzkammer den Beamten, die die Abgaben in diesem Hafen einzuziehen hatten, übersanöt. —Zum selben Behuf wurden dergleichen Beamten in den Häfen von Newcastle, Kingston auf Hüll,Boston, Darmouth, Jpswich, Southampkon, Bristol und London angestellt. (Madoxs hist.c. 18. §. 5.)
1314. Der KöniZ von Frankreich schrieb dem König Eduard, daß er früher den englischenWolleinführern, die ihren Stapelplatz zu Antwerpen hatten, die Erlaubniß ertheilt habe, ihre Waa-ren nach seiner Stadt St. Omer zu bringen, um -daselbst ihren Stapelplatz zu halten, zu welchemCnde er ihnen große Freiheiten und Privilegien ertheilt, habe, hoffend, daß dieses Verfahren ihm' und seinen Unterthanen großen Vortheil bringen würde, daß sie aber jetzt ihre Waaren nicht mehrnach seiner Stadt Lisle zu den jährlichen Messen brächten, wie ste es zu thun pflegten, als ihrStapelplatz zu Antwerpen war, und dadurch andere Kaufleute ermunterten, dasselbe zu thun, wo-durch seine Unterthanen vielen Verlust erlitten. — Dieferhalb forderte er jetzt seinen Schwieger-sohn auf, seinen Unterthanen zu verordnen, die ^Messen wie früher zu besuchen. — So ein wich-tiger Gegenstand war die Acquisition englischer Wolle. — König Eduard antwortete ihm (Ber-wick den 16ten Juli): daß, da diese Angelegenheit sämmtliche Kaufleute seines Königreichs und
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