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Ueber Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritannien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit / nach amtlichen Urkunden von Caesar Moreau
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Jahre.

Preis.

L-St. Sch- D.

1474.

Scharlachtuch, pr. Elle . . .

1 4 —

1483.

Scharlach, pr. Uard . . .

— 8—10 —

—

Karmin, pr. Darb ....

I

O

l

Co

1

—

Andere Farben, pr. Jard 2 Sch. 2D.

6 —

1489.

Ein Widder.

— 3 —

1494.

Ein Schaaf in den Hochlanden

2 — —

Nach:

Account os the treas. of Scot-land copied from the MS. toMaitland’s Hist. of Scotland.Archaeolog. Vol. I. p. 366.dito dito

dito dito

Acts 4. Hen. VII. c.c.

Verdict for Lord Lovat'

Doual MacquillicalJim for cattle plnndered in Douglas peeragc p. 429.

.1497. Die Autoren sagen, daß Wollentuch eine der Haupteinkünste Englands war. — Hein«rich VII. schloß einen Handels-Traktat mit dem Erzherzog Philipp, worin siipulirt wurde, daßenglische Wollenwaaren in den Niederlanden ohne Abgaben angenommen werden sollten.

1515. Neue Maßregeln wurden in England gegen den Betrug bei der. Fabrikation desWollentuches getroffen, nach zwei Statuten.(c.c. 8.9.) sollte das Gewicht des Tuches festgestelltund Anstalten getroffen werden, um das Zusammenlaufen des Maßes zu verhindern, auch andereVerordnungen wegen Wolle, Garn rc. — Blackwellhall wird hier zuerst als eine Niederlage fürWollentuch genannt, obgleich es sicher schon länger existirte.

1519. In Sandoval's Geschichte der innern Kriege Spaniens, zu Anfang der RegierungKaiser Karls des V., finden wir, daß von verschiedenen Tucharbeitern die Rede ist, die sich unterdiesen Rebellen befanden, deren Armee Artikel oder Bedingungen aufgestellt hatte, die der Kaisergewähren sollte; einige davon sind nachstehende:

Daß das aus fremden Ländern eingeführte Tuch von demselben Umfang und von derselben Güteseyn sollte, als das im Lande selbst (Spanien) gearbeitete, daß die Kaufleute und Tuch»arbeitet des Königreichs (Spanien) die Hälfte aller Wolle in Beschlag nehmen und ver-arbeiten sollten, die Eingeborne oder Fremde gekauft haben, um sie aus dem Lande zu ver-senden^ und dafür denselben Preis zahlen, den jene dafür gegeben haben. Und daß dieGerichtsbeamken besagte Wolle entweder von den Schäfern oder den Käufern nehmen undsie zur Fabrikation abliefern sollten.

(Daraus geht hervor, daß damals bedeutende Manufakturen in Spanien waren.)

1526. In diesem Jahre wurde der berühmte Madrider Traktat zwischen Kaiser Karl V.und König Franz I. von Frankreich abgeschlossen, worin stipulirt wur-de, daß trotz der letzten Aer»böte des Königs von Frankreich die Wollentuche, welche in Catalonien, Russillon, Sardinien undden andern Territorien der Krone Arragoniens fabricirt worden waren, so wie alles andere Tuchund alle andere Waaren, die den Unterthanen dieser Krone gehörten, zu Land und zu Wasser durchdas französische Gebiet geführt werden könnten, um die Gefahren einer langen Schifffahrt zu ver»