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Ueber Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritannien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit / nach amtlichen Urkunden von Caesar Moreau
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Wollentuch machen oder weben, als einzig und allein in einer Stadt, Marktflecken, Stadt«korporation oder Meßstadt, oder in solchem Ort, wo solche Tuche gewöhnlich 10 Jahr vordieser Akte gemacht wurden.

6) Niemand sollte sich als Weber niederlassen, wenn er nicht zuvor 7 Jahr Lehrling in solchemGeschäft war.

Endlich sollte nichts von dem, was in dieser Akte enthalten ist, auf die Einwohner der Graf«schaften Dorf, Cumberland, Northumberland und Westmoreland ausgedehnt werden oder ihnen zumNachtheil gereichen, und dsirsen sie Webcstühle in ihren Häusern halten und thun, was sie vordiesem Statut zu thun berechtigt waren.

1558. Verschiedene Verordnungen und Gesetze wurden im ersten Jahre der Regierung derKöüigin Elisabeth erlassen, um die Tuch- und Kersey-Manufakturen in einigen Städten in Essexzu verbessern.

1560. Guicardin sagt in seiner Beschreibung der Niederlande, als er von dem Handel derNiederlande mit England spricht, daß sie zu jener Feit mehr als. 1200 Sacke englische Wollezu Bourges einführten, die allein 250,000 Kronen werth waren; aber, fügt er hinzu, es ist kaumglaubbar, daß — da die Tuchwaaren, die die Engländer in die Niederlande einführten, ein Jahrdurch's andere ohne Zweifel über 200,000 Stück betrugen, welche zum allergeringsten Preis von25 Kronen pro Stück 5,000,000 Kronen, oder 10,000,000 holl. fl. betrugen (mehr als 1 Mill.L.St.), so daß diese und andere Waaren, die uns die Engländer brachten und von uns holten,einen jährlichen Betrag von mehr als 12 Millionen Kronen oder 24 Mill. fl. (mehr als 2,400,000L.StO, zum großen Vortheil beider Nationen, ausmachten — keine von beiden ihren ausgedehntenHandel damit bestreiken konnte (wenigstens nicht ohne den größten.Schaden). Die Kaufleutekamen daher auf den Entschluß, ihre Waaren gegen Seeschaden durch einen vereinten Beitrag zusichern. — .

1564. Seit der Thronbesteigung der Königin Elisabeth wurden in England viel neue Ge-setze, wegen Verbesserung der Wollen-Manufakturen, gegen die Jmportation fremder Manufaktur-Waaren, für die Errichtung neuer Manufakturen und wegen der Verbesserung der alten, ausge-geben.

1566. Durch ein Statut, welches zur Verbesserung der Tuchmacher-Kompagnie der StadtShrewsburi) erlassen wurde, erfahren wir, daß der Handel mit welschem Wollentuch und Leinen,welche man in der Regel welsche Baumwolle, Frieß und Plain nannte, während langer Zeit indieser Stadt beträchtlich gewesen ist; die Tuchmacher-Zunft beschäftigte über 60fr Menschen(8. Elisabeth c.' 7.)

1567. Zu dieser Feit lernte die Stadt Norwich, welche durch Ret's Empörung im Jahre1549 fast gänzlich zerstört worden war, jene feinen, leichten Stoffe fabriciren, welche spater ihrenNamen führten, und diese Stadt nicht allein reich, sondern berühmt in ganz Europa machten. —Die BrauntuchV Fabrikanten (bay makers) ließen sich hauptsächlich in Colchester ünd dessen