Buch 
Ueber Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritannien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit / nach amtlichen Urkunden von Caesar Moreau
Entstehung
Seite
30
JPEG-Download
 

30

4) Welches sind die Preise des Färbens?

5) . Sind die Wollentuch-Preise über See durch Verordnungen rc. der Handels-Kompagnie im

Preise gestiegen?

6) In wie fern können Handels-Kompagnien dem Handel nachtheilig oder nicht nachtheilig

werden?

, Auch wie rs zu bewerkstelligen seyn könnte, daß Tuch und andere aus britischer Wollefabricirte Stoffe allgemeiner durch die englischen Unterthanen getragen werden.

1624. Während der Regierung Königs James I. fingen die Holländer die Fabrikation fei-ner Wollentuche an, und kamen daher mit dem englischen Wollhandel in den Niederlanden undan anderen Orten so in Konkurrenz, daß in den letzten Jahren der Regierung dieses Königs demParlament ein Certifikat übergeben wurde, wonach in diesem Jahre 25,000 Stück Tuch in Hol-land fabricirt worden, waren. Hierauf entschied das Haus der Gemeinen, daß es eine Be-schwerde für die Handels-Kompagnie sey, daß ein Import auf Tuch gesetzt sey, dqß damitnicht fortgefahren werden könne, und daß alle Kaufleute und diese Kompagnie, sowohl nach Nor-den als Westen, Dozens, Kerstes und neu Tuch ausführen können, auch daß andere Kaufleuteaußer der Kompagnie frei mit gefärbtem und appretirten und allen Sorten Tuch in Deutschlandund den andern Ländern handeln können.

1630. König Carl bestätigte die Proklamation seines Vaters gegen die Exportation vonWolle, Wollfellen und Wollgarn gegen Strafe der Konfiskation rc., um die englischen Woll-Ma-nufakturen aufzumuntern; auch verordnete er, um den Absatz des Tuches im Lande mehr zu ver-breiten, daß schwarzes Tuch und andere bei Begräbnissen übliche Stoffe nur aus inländischer Wollefabricirt werden sollten. Da das unächte Färben des Tuches und anderer Stoffe dessen Ver-kauf verhinderte, so sollte Niemand dazu Färbeholz (logwood) oder Schwarzholz (blackwood)gebrauchen. (Foedera Y. XIX. p. !55.)

König Carl ernannte eine Kommission, und erwähnt bei dieser Gelegenheit, baß der Kauf-manns-Kompagnie bedeutende Geldabzügc von Personen, mit denen sie über See handeln, gemachtwürden, da Defekte im weißen Tuche Hinsichts der Länge, Breite und des Gewichts gefundenwürden: dadurch würde das englische Tuch im Auslande gering geschätzt; deshalb setzte er Kom-missarien an, die in den Grafschaften Somerset, Wilts, Gloucester und Opon darauf halten sollten,daß die Statute zur richtigen Bearbeitung des Tuches in Anwendung gebracht würben, und daßdie Aufseher K. ihre Schuldigkeit thäten. (Foedera V. XIX. p. 219.)

1633. Der König erließ eine lange Proklamation, um allen Betrug beim Weben, Färben,Pressen, Ausdehnen, Besiegeln, Messen rc. des Wollentuches zu verhindern; da die meisten späterwiederholt oder verändert wurden, so wollen wir sie hier nicht einzeln aufführen. (Foedera Y.XIX. p. 445.)

1634. Wir finden, daß die Handels-Kompagnie in England, in diesem Jahre, genug In-teresse einflößte.(wahrscheinlich durch Hülfe ihres Beutels), um den König zu bewegen, eine Pro-