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Ueber Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritannien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit / nach amtlichen Urkunden von Caesar Moreau
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Officieller Werth der aus England exportirten Wollen-Waaren

in den Jähren:

1718 .1719/ 1720 1721 1722 ^1723

L.St. 2,673,696 2,730,297 3,059,049 2,903,310 3,384,842 2,920,601

Der Preis der Wolle war in 1718 pr. Jod 1 £.©f. 1 Sch>, in 1719 1 L.St. — Sch. 6 D.,in 1720 1 L.St. 1 Sch. 6 D., in 1721 1 L.St., in 1722 1 L.St. und in 1723 17 Sch.6 D.

1727. Durch ein in dieser Session (13. Geo. I.) erlassenes Statut, zur Regulirung der.Wollen - Manufakturen rc., wurden die Gerichte der Grafschaften Gloucester, Wilts und Somersetermächtigt, eine gewisse Anzahl.Inspektoren in jeder dieser Grafschaften zu ernennen, und jedem einGehalt von 30 L. St. jährlich zu bestimmen; diese sollten befugt seyn, an jedem Wochentage jedeMühle, Fabrik und Anstalt, wo Tuchrahmen aufgestellt sind (tentor-ground), den Tucharbei-tern rc. oder solchen, die in der Fabrikation von gewöhnlichem und gemischtem Tuch intcressirtwaren, gehörte, zu besuchen und die Inspektion darüber zu führen, es zu messen und dessen Gütezu untersuchen; dieses sollte durch ein bleiernes Zeichen, mit dem Namen des Inspektors versehest,attestirt werden. — Ein anderes Statut derselben Session, welches Betrug und Mißbrauche beimFarben verhüten sollte, fetzte Geldstrafen ein, wenn Färber schwarze, braune und andere Tucheohne Farbeholz, Indigo oder Farbcrwurz (madder) färbten. —

Auch ward eine Geldstrafe darauf gesetzt, wenn irgend eine Wollen-Maare blau mit (log-wood) indisch Farbeholz gefärbt wurde.

1728. Nach einer Uebersicht des William Dobbs, in 1729 p. 77., betrug der officielleWerth der von 1725 bis 1728 exportirten Wollen-Waaren im Durchschnitt 2,857,316 L.St.,und die Einfuhr von Wolle und Garn aus Irland 227,049 Stein, der Preis pr. Jod betrug15 bis 18. Sch.

1739. Der Autor der „Betrachtungen über diese Zeit (1739)" stellte dem britischen Parla-mente als etwas sehr Nutzen bringendes vor, daß mehr als 1,500,000 Menschen in der britischenWollen-Fabrikation beschäftigt wären; wenn diese also in 313 Tagen pro Jahr a 6 Pence proTag bezahlt würden, so betrüge dies 11,737,500 £ St. — woraus der außerordentliche Nutzendieser Manufakturen hervorgeht, (Macpherson Vol. II. pag. 221.)

1744.

Officieller Werth der aus England von 1738 bis 1744exportirten Wollen-Waaren:

1738 1739 1740 1741 1742 1743 1744

L.St. 4,158,643 3,218,273 3,056,720 3,669,734 3,358,787 3,541,558 3,420,970

17si5. Die im westlichen Theil von Aorkshire erlassenen Gesetze zur Regulirung der Tuch«