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das Land unter der Languart in des Kaisers Namen verwaltete» ^). Wenn aberschon diese beiden Gauen, namentlich nach dem Tode König Bernhards von Italien,Pipins Sohn im Jahr 817 von Italien getrennt, und Deutschland zugewiesenwurden, auch später bei der Theilung des Reichs im Jahr 843 unter den SühnenKönig Ludwig des Frommen, ganz Rhätien unter die Herrschaft König Ludwigsdes Deutschen kam, so bildete dasselbe doch immer eine eigene Provinz, und wirdin den spätern Urkunden Lurch die Benennung in proviiiota kiliüttw in LommitaluCurigeosi oder in pggo Lluirwglckiw unter sich und von Allemanien unterschieden,wie dann auch bis auf unsere Tage dieser ganze Distrikt zu dem Bisthum Chur,gehörte, während Bregen; mit dem Bregenzer Walde und das Rheinthal, oderRheingau dem Bisthum Konstanz zugetheilt waren, wie dieses schon durch dieGrenzberichtigung von den Jahren 890 und 909 und die Circumskription derGrenzen des Bisthums Konstanz von Kaiser Friedrich I. im Jahr 1155 27. No-vember festgesetzt wurde 2), wobei sich letzterer auf die Grenzbestimmung desKönig Dagoberts unter dem Bischof Marzian von Konstanz (632 — 642) beruft.Diese Abtheilung und Grenzbestimmung muß stets vor 'Augen behalten werde», in-dem deren Nichtbeachtung wohl das meiste zur Verwechslung der Familien unddadurch zu jener Verwirrung führte, die in der Geschichte dieser Gegend herrscht.Wir finden nämlich von dieser Zeit vier Gauen, oder Grafschaften, das eigentlicheRhätien, oder Chur-Rhätien, das Wallgau, das Rheingau und Bregen;, wovonhie und da zwei einem Herrn, in der Regel aber, jeder Gau, oder jede Herrschaftseinen eigenen oder mehrere Grafen hatte, von welchen sich die erster» zwei undauch der Graf des Rheingaus ^), oft nur Oomitos kbsetiw, in proviuoiatilisstiD, nannten. In Beziehung auf die Geschichte der Montforte ist es beson-ders der Churwallgau (die Grafschaften Altmontfort - Meldkirch und Werdenberg)der berücksichtigt werden muß. Diese beiden Gauen Rhätiens verwaltete nach Ru-perts Tode der in einem Treffen bei Zizers gegen den obbenannten Adelbert,Hunfrieds Sohn, im Jahr 838 blieb, letzterer; bis auch er, als er vom KaiserLothar l. beauftragt, dem König Ludwig dem Deutschen, den Durchzug durch diePässe von Baiern nach Klein-Burgund wehren wollte, im Mai 843 erschlagen
)) Diese Gaueintheilung drückt die Bulle Papst Gregors IX. , in welcher er demKloster Pfeffers seine Privilegien und Güter bestätigt, bestimmt aus (1235) r» pas»ktursüre, INurigos, krsstenss turn Montaniolas (Montigol) in Comr-tatu Ä/tcetr« Var, >IaIsn8, IZi8, twiinig, dadls, kusckan, klimis, golianüek etc,
2) Neug, (<>. Nro. 596,)
'Z Die Grenzen des Rheingaus blieben ungeachtet der ältern Greuzbestimmungen »ochlange unbestimmt und schwankend, und er wurde selbst bisweilen zur Herrschaft Bregcnz,bald aber auch wieder zu Rhätien gezählt, je nachdem dessen Inhaber wechselten.