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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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und der Gewalt durch fast 11 Jahre getrozt hatte, sah sich genöthigt diesem Spruchenachzukommen, leistete nicht nur den Schadenersatz, sondern verglich sich auch mitdem Kloster über das strittige Schiffrecht und Fahrgeld bei Fußach. Bischof Heinrichvon Chur, Rudolfs Onkel, der die hierüber zu Feldkirch ausgestellte Urkunde von1270 mitsigelte scheint als Mittler aufgetreten zu sein.Immerhin ein Beleg,wie wohlthätig oft in dieser kriegerischen Zeit, besonders in Oberschwaben, wo durchden Sturz der Hohenstaufen eine fast allgemeine Auflösung aller Gesetze und bürger-lichen Ordnung erfolgt war, und nur noch das Recht des Stärker» und Mächtigerngalt, das Einschreiten der geistlichen Gewalt war, und nur diese, doch auch diesenicht immer, dem Unrechte des Gewaltigen, zum Schutze des Unterdrückten, ent-gegentreten durfte. Uebrigens fehlte dem Grafen Rudolf jener religiöse Sinn nicht,der sich im Geiste der damaligen Zeit durch reichliche Vergabungen und Stiftungenan die Klöster zeigte. Belege hiezu geben nicht nur obige Schankung (1261) andas Kloster St. Johann, die von seinem Bruder Hugo gemachte Stiftung des Kl.Marienberg, zu dessen Gunsten er auf sein Vogtrecht verzichtete, sondern auch nocheine spätere Urkunde von 1289 nach welcher er auf das Ansuchen seines Tochter-manns ( inslsntism ßvnsris 8U>) des Eberhards Truchseßen zu Waldburg, demKloster Weingarten die Vogtei und Oberlehenherrlichen. Rechte zu Karsen d. Z.im O. A. Ravensburg, schenkt. ')

Graf Ulrich

War der zweite weltliche Sohn Graf Rudolfs von Montfort, deS obigen Ru-dolfs Bruder, welcher in der Erbtheilung nach dem Tode seines Vaters die Graf-schaft Bregenz, mit mehreren andern Rechten und Gütern erhielt, welche die Mont-sorte (sein Großvater und Vater) am Bodensee erworben hatten, daher er sich auchöfters Gr. zu Bregenz schrieb. Allein er besaß auch die Grafschaft Sjgmaringen. Oberdieselbe vonseincm Vater ererbt oder erstspäter selbst erworben habe, muß aus Abgangan Urk., dahingestellt bleiben. So viel ist richtig, daß er in einer Urk. von 1275 nachwelcher er auf alle Vogtrechte über das Kl. Habsthal verzichtet, und demselben seinenSchutz, Gott zu lieb, verspricht, sich: eomss Ulricug äs SiKmsrin^en, Dow. inNontkort, schreibt. In dem angehängten Reutersiegel ist der stgmaringische Löwe, aufdem Schilde, das Montf. Wappen (die Fahne) auf der Pferdedecke angebracht. Auchin andern Urkunden von 1272 und 1284 wird VIricus, nobilis vir, äowinus

i) Weingarten K. Arch. Urkunden >ib. ^bbsUalis inspt.