Buch 
Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
Seite
74
JPEG-Download
 

74

Nach alter Sitte besaßen die vier Söhne Graf Rudolfs von Monkfort die Erb-schaft ihres Vaters gemeinschaftlich, die beiden ältern Bruder, Hugo und Rudolf,der Domprobst, scheinen als solche das Regiment geführt zu haben. Der Tod desältern Bruders, Hugo, da seine Kinder noch minderjährig waren, sowie der TodBertholds des ältern brachten hierin keine Veränderung hervor, nur daß Graf Ulrich II.die Stelle seines ältern Bruders eingenommen zu haben scheint. Allein als die Söhnedes (1310) erschlagenen Grafen Hugos heranwuchsen und die beiden älternderselben, Friedrich und Hugo, volljährig wurden, so drangen diese auf eine Erbs-theilung. Sie und ihre Mutter Anna von Beringen schienen etwas verkürzt wordenzu sein, indem letztere, als sie ihr mütterliches Erbe verkauft (1314), ausdrücklichsagt, es geschehe, um ihrer und ihrer Kinder Noth abzuhelfen. Im I. 1318 kamendaher die Mitglieder der Familie zu Konstanz zusammen und unterm 2. März d. J4)wurde eine Vertheilung der Montfort-Feldkirchischen Güter in der Art beschlossenund laut Urkunde vom 1. Jänner 1319 ausgetragen^), daß die beiden Grafen Ru-dolf, der Bischof und Ulrich, sein Bruder, welche ihren Antheil auch ferner ge-meinschaftlich behielten, erhalten sollten:

a) Die Burg und Stadt Feldkirch mit Leuten, Gütern, wie sie diese von ihremVater Rudolf geerbt und bisher gemeinschaftlich besehen; b) die Burg und halbeGrafschaft Jagberg; o) die Burg Horven (wahrscheinlich Schwarzenhofen bei Sateinim Jagberg); <I) die Burg Neumontfort bei Gotzis und den Theil der Grafschaft,welcher zu Neumontfort gehört, von der Mündung der Frutz in den Rhein hinabgegen den Bodensee, soweit die Grafschaft geht, o) das halbe Dorf Fußach am Bo-densee; I) die drei Kirchensätze zu Thüringen (Pfarrstelle in der Herrschaft Blu-meneck), Schams und Götzis.

Die drei Söhne des verstorbenen Grafen Hugo, nämlich: Friedrich, Hugound Rudolf, von welchen der letztere in der Urkunde als minderjährig bezeichnetwird, erhielten als ihren Antheil zum gemeinschaftlichen Besitz n) die Burg Testers;I,) die Burg Altmontfvrt und den Theil dieser Grafschaft vom Ursprünge der Frutzim Laternscrthale bis zu ihrer Mündung in den Rhein; c) die Burg und das halbeDorf Fnßach; ä) die beiden Kirchensätze zu Rankwil und Rötis, und wahrscheinlichnoch die halbe Grafschaft Jagberg. Das Landgerichtdamit man ächtet, und dieMusellan ^) in der Frutz" sollten beiden Theilen angehören. Daß obige drei Brüder

H Fhr. von Hormayer, hist. stak. Arch. für Snddcutschland von 1807 S. 1K8.

S. ChmelS Geschichtsforscher Nr. 1.

H Muffelan war das Recht aus den Nebenftüßchcn Holz zu flößen.