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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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mit ihrer Mutter Anna, Gräfin von Beringen, damals gemeinschaftlich regierte»,beweißt eine Urkunde, clal. St. Gallen am Dienstag vor Auffahrtstag, nach welcherim I. 1320 Anna, die Wittwe des Grafen Hugo von Montfort mit ihren SöhnenFriedrich, Hugo und Rudolf von Montfort das Schloß Hufen, was ste vonSwigger von Thunb erkauft, an den Ritter Konrad von Bottenstein übergaben ^).

Der obige Theilungsbrief ist in so weit von besonderem Interesse, als man ausdemselben ersieht, was man unter der Grafschaft Montfort oder Feldkirch verstanden undwas damals zu derselben gehört habe. Auch entstanden durch diese Theilung zweiLinien der Grafen von Montfort-Feldkirch, die iy Feldkirch, und ir. die in To-sters. Bischof Rudolf nahm später noch (1329) an der testamentarischen VerfügungGraf Wilhelms von Tettnang Theil (s. unten §. 6).- Nach einem Bundesbrief,<tat. Zürich, 15. Jänner 1329 , stand Bischof Rudolf an der Spitze eines Bundes,der zur Erhalrung des Landfriedens und der Ruhe auf drei Jahre geschlossen wurde.Die Bundesglieder waren: Rudolf, Bischof zu Konstanz, und sein Bruder, GrafUlrich von Feldkirch, Graf Eberhard von Kyburg, die Städte Konstanz, Zürich,Bern, Lindau, Neberlingen, St. Gallen, Ravensburg und die sogenannten dreikleinen Kantone Uri, Schwyz und Unterwalden. Nach seinem Tode behielt seinBruder Ulrich, mit Ausschluß seiner Neffen, sämmtliche obbenaunte Familiengüter,die ihnen beiden in dem Theilbrief von 1319 zugeschrieben worden waren^).

ü) Graf Ulrich der ältere, vierter Sohn des Grafen Rudolfs, war nach obigenAngaben mit seinen Brüdern im gemeinschaftlichen, von 1333 , nach dem Tode seinesBruders, des Bischofs Rudolf aber , im alleinigen Besitze des größer» Theils der Güterder Feldkircher Linie. Diese erhielten einen bedeutenden Zuwachs, als seines Onkels,Grafen Ulrichsvon Bregenz Sohn, mit Namen Hugo, ohne Eiben im I. 1338 starb.Auf dessen Hinterlassenschaft hatte Ulrich, mit seinen Neffen und dem Grafen Wilhelmvon Tettnang gleiche Ansprüche. Um eine Fehde zu vermeiden, zu welchen solche Theilungenleibst unter den nächsten Verwandten, bei der Unbestimmtheit der Erbfolggesetze unddem gesetzlosen Zustand dieser Zeiten überhaupt nur zu oft Anlaß gaben, vermittelteder benachbarte Adel, welche noch imJ. 1338 eine Vertheilnng der Hinterlassenschaftdes Grafen Hugo dahin entwarf, daß dem Grafen Wilhelm von Tettnang einTheil derselben zugelchieden wurde (s. unten §. 7), den größten Theil des BregenzerWaldes, die Stadt Bregenz selbst, Hugos Besitzungen im Nheinthal und dem Albgau rc.

') S. Zellwegcr Geschichte des APPcnz. Volkes !. Thl. S. 172 desgleichen St.-Galkcr Arch.

2) S. Iloirxolt coM (lipl. act Lsneal. »um. Ilagl». U- lom. >o. 7SS p. 638-