ftrs) Vorfahren, von Kaiser Maximilian 11 . (1564) an bis auf seinen Vater, die-selbe auch jedesmal seinen Eltern und Vorfahren bestätigt hätten. (Arch.-Urk.)
a) Er. Heinrich sah sich durch die in der Umgegend von Werdenberg immernoch andauernden Kriege veranlaßt, daselbst seinen Wohnsitz beizubehalten. Hierhalf er seinem Schwiegervater, dem Gr. Heinrich von Werdenberg-Sargans, unterdem Beistande der Schwyzer und Glarner, dessen Leute die Sarganser zwingen, imOktober 1440 ihrem Herrn sich zu unterwerfen und zu huldigen, welches sie, mitAusnahme der Stadt Sargans, von den Zürichern aufgereizt und unterstützt, bisherzu thu» sich geweigert hatten. Schon den 30. Oktober 1440 mahnten die ZürcherAppenzell zum Zuzuge und zur Hülfe, weil ihnen des Tags zuvor die Kunde zuge-gangen sei, daß Gr. Heinrich von Montfvrt-Tettnang Gr. Heinrich von Sargansmit seinen Helfern, dem Freih. Albrecht von Sar, dem Edlen von Brandts undGr. Hugo von Pfannenberg abgesagt hätten und sie bedrohten, ihre Leute zu be-' schädigen) doch die Appenzeller hielten sich ruhig, indem obige Herren nur als Ver-bündete von Schwyz und Glarus handelten und die Appenzeller selbst Verbündeteder Schwyzer und Glarner waren.
Später siegelte Gr. Heinrich den 21. Dez. d. 3. (1440) den Freihcitsbrief,welchen die Freih. Petermann und Hildcbrand von Raron ihren Angehörigen derStadt Lichtensteig ertheilt hatten. Um aber in seinen weiteren Verhandlungen weni-ger gehemmt zu sein, vereinigte sich der Gr. Heinrich mit seinem Bruder Ulrich imI. 1443 dahin, die ihnen nach dem Vertrag von 1440 gemeinschaftlichen Güterunter sich in der Art zu vertheilen, daß Gr. Heinrich Werdenberg, Bludenz, Brät-tigau, Davos und was die Familie Montfort in diesen Gegenden besaß, behielt,dagegen seinem Bruder, Gr. Ulrich, Tettnang, Sumerau, Liebenau, Eglvfs undalles, was „si enet des Sees" bisher gemeinschaftlich besessen, überließ'). Dochbehielt Gr. Heinrich immer noch die Rechte bei, die ihm als älteste» der Familie zu-standen, wie dann sein Bruder Ulrich den Tettnangern mehrere Freiheiten nur mirBeistiMMung dieses seines Bruders ertheilte.
Gr. Heinrich war mit einer Gräfin von Werdenberg-Sargans verehelicht, hin-terließ auch einen Sohn, als er, nach dem Langenauer Todtenbuch, den 23. Nov.1444 starb. Dieser Sohn war Wilhelm, welcher bei dem Tode seines Vaters nochminderjährig war. Gr. Hugo, seines Vaters Bruder, übernahm die Vormundschaftund Bischof Heinrich von Konstanz belehnte letzter» im Namen Wilhelms mit demThale Schanfigg den 26. Jan. 1447, Kaiser Friedrich aber den 22. Sept. d. I.
') Die hierüber gefertigte Urkunde ist den 26. November 1443 ausgefertigt. S. An-hang Nr. 390.