das Kloster stürmte und die Messe abschaffte. Er ruhte daher auch nicht, bis die kath.Grafen, der Adel und die Prälaten (1535) zu Ueberlingen zusammen kamen, unieine Einigung zu Stande zu bringen, deren Zweck war, den Protestanten entgegen-zuwirken und die katholische Lehre zu erhalten. Doch geschah damals wenig, haupt-sächlich, weil die Prälaten keinen Ernst zeigten, diesen Verein zu unterstützen, theilsum sich nicht bei den benachbarten Reichsstädten, welche größtentheils der neuenLehre, wie man sie damals nannte, beigetreten waren, z. B. die Städte Ulm,Konstanz, Ravensburg, Lindau u. a. m. zu verfeinden, theils weil sie ihr Geld zuandern Zwecken brauchten. Erst im I. 1544 fand, auf besondern Betrieb des Gr.Hugo, wieder eine Zusammenkunft in Ueberlingen statt, auf welcher ein Offensiv-und Defenfwbündniß zwischen diesem oberschwäbisch-katholischen Vereine und demHerzoge Albert III. von Baiern zu Stande kam*).
Gr. Hugo hatte zwei Söhne, Ulrich und Heinrich, und eine Tochter Elisabeth,welche mit dem Joh. Jgkob Frech, von Königseck vermählt war. Von den beidenSöhnen des Gr. Hugo starb Heinrich vor dem Vater den 31. August 1561. Erwar mit Barbara, Gr. Friedrichs von Fürstenberg Tochter, vermählt, hinterließaber nur eine Tochter. Diese Tochter Barbara war mit Christoph, Gr. von Für-stenberg, vermählt, welcher aber den 17. August 1559 plötzlich starb. Der andereSohn Gr. Ulrichs hatte sich mit Ursula, einer Gr. von Solms, verheirathet. SeinVater Hugo wies ihm und seiner Frau das Schloß zu Wasserburg zur Vchhnungan und ordnete dessen Haushalt oder Hofstaat. Diese Urkunde von 1559 zeigt,wie einfach damals noch die Haushaltung eines immer noch sehr angesehenen Grafen,welcher noch ansehnliche Herrschaften besaß, war. Sie mögen daher auch hier, alsein Beispiel zur Geschichte des Haushalts in damaliger Zeit, eine Stelle einnehmen.Der Hofstaat seines Sohnes solle bestehen aus zwei reisigen Knechten, einem Schrei-ber, einem Buben, einem Fuhrknecht zu zwei Wagenpferden, einem Koch oderKöchin, einem Kellner, der zugleich Beck ist, einem Thorwart, einem Fischer,einem Jägerbuben und dem Narren. Für die gnädige Frau sollen angenommenwerden: eine Jungfer, .eine Magd, eine Beschließerin und ein Bub. Die beidenReisigen, der Schreiber, der Kellner und Fischer erhallen jährlich jeder 22 GuldenLohn, die Jungfer und Magd jede 10 Gulden, die übrigen fünf Personen jede8 Gulden. Die beiden Buben und der Narr erhalten keinen Lohn, doch werdenfür ihre Bekleidung 25 Fl. aufgerechnet. An Naturalien sollen jährlich zur Be-streitung der Haushaltung abgeliefert werden: 15 (See-) Fuder Wein, 140 Schff.Mischet- (Brod-) Frucht, 150 Schff. Haber. Für Fleisch, Gewürz und andereBedürfnisse wurden überhaupt 220 Fl. angenommen. Wildpret und Fische sollen
0 Schwabs Bodcnscc. I. Th. S. 243.