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Geschichte der Grafen von Montfort und von Werdenberg : ein Beitrag zur Geschichte Schwabens, Graubündtens, der Schweiz und des Vorarlbergs / von Dr. J.N. Vanotti
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nach Bedürfnisse der Jäger und Fischer aus den herrschaftlichen Forsten und Weihernherbeischaffen. Ob aber diese ausgeworfenen Summen und Deputate ausgereichthaben oder ob nicht der Sohn, mit der so genauen und strengen Wirthschaft seinesVaters nicht ganz zufrieden, durch anderwärtige Zuschüsse, Aufnahmen von Geld rc.sich geholfen habe, mag zwar dahingestellt bleiben, doch so viel weisen die Hausur-kunden nach, daß Gr. Ulrich noch bei Lebzeiten seines Vaters für sich Schuldenhatte, z. B. dem Friedrich von Dankertsweiler an Zinsen im I. 1560 75 Fl., undnach seines Vaters Tode wegen Schulden bedeutende Güter verkaufen mußte.

Gr. Hugo von Montfort zu Tettnang-Rothenfels und Argen starb den21. Nov. 1561. Ihn überlebte und beerbte sein einziger Sohn Ulrich, der einzigeGr. von Montfort von der sogenannten Tettnanger Linie. Den Antritt seiner Re-gierung bezeichnete er mit einem Erlasse (1561) an seine sämmtlichen Unterthanen,in welchem er befahl, daß sie alle sich zur katholischen Kirche bekennen, die etwa an-genommenen Lehrmeinungen Luthers, Calvins rc. verlassen oder innerhalb einer be-stimmten Zeit aus seinem Gebiete wegziehen sollten. Die Lehre Luthers und Zwinglishatte sich nämlich sehr frühe auch in Oberschwaben und an den Ufern des Bodenseesverbreitet, namentlich waren es auch hier die Reichsstädte Lindau, Memmingen,Jsny, Leutkirch, Ravensburg, vor allen aber Konstanz, welche dieser neuen Lehrehuldigten. Die Ursachen, welche diese Erscheinung bewirkten, zu entwickeln, gehörtnicht hierher, es genüge daher, hier nur zu bemerken, daß dieses Beispiel derReichsstädte, ihr Verkehr mit dem Lande, und namentlich mit den Städten Tett-nang, Argen, der Lehre Luthers auch in denselben wie auch auf dem Lande Freundeund Anhänger verschafften, welche schon Gr. Hugo, der Vater, als Freund undAnhänger der östreich. Kaiser, Karls V. und Ferdinand I., in seinen Landen nichtdulden wollte.

Die sich immer mehr und mehr ausbildenden theologischen Differenzpunkte, fürwelche die Theologen aller Parteien mit einer nur zu großen Hartnäckigkeit undErbitterung stritten, die politischen Zerwürfnisse, welche sich an diese kirchlichenWirren anschlössen, die hieraus hervorgegangenen schmalkaldischen und sächsischenKriege, welchen zwar der sogenannten Passauer Vertrag und Religionsfriede von1552 und 1555 ein Ende machen sollte, hatte die Gemüther beider Theile immermehr erhitzt und sich entfremdet. Hier sah man auf der einen Seite nichts als Ketzeruns Abtrünnige, auf der andern Götzendiener und Sklaven menschlicher Satzungen.Hierzu kam noch, daß man selbst von protestantischer Seite den Landesherrn zumOberhaupte der Kirche umschuf und den Grundsatz: cchus rezio, illius et roüAoo,aufstellte. Es war also kein Wunder, wenn Gr. Ulrich eine Verordnung erließ,welche wenigstens seinen protestantischen Unterthanen noch gestattete, auszuwandern,wenn sie nicht zu seiner Kirche zurückkehren wollten. Dabei suchte er den Uebertritt