— ^64
Mit dem Gr. Herrmann von Cilly hatte er^) wegen einigen Geldforderungeuund dem Besitze einiger Festen Zerwürfnisse, die aber durch Schiedsspruch vom12. Juni 1373 beigelegt wurden, sie rührten nämlich von der Herrschaft Pfanncn-berg her (Wien. Arch.-Urk.). Sonst blieb er, sei es aus eigener persönlicher Vor-liebe für den Adel und dessen Vorrechte, sei es durch seine Verhältnisse und die Lageseiner Besitzungen bewogen, ein treuer Anhänger des östrcich. Habsburgischen Hau-ses, von welchem er und sein Bruder Heinrich zu Tettnang im I. 1368 die Pfand-schaft über Thingen, der Stadt an der Donau und die Herrschaften Berg undSchelklingen erhalten hatte 2). Mit der Pfandschaft über Thingen erhielt er (lautUrkunde vom 9. Okt. 1368) zu Meran^) von dem Herzog Leopold und Albrechtvon Oestreich auch das Recht, die Pfarrei daselbst dreimal nach ihrer Erledigungverleihen zu dürfen. Die Pfandsumme betrug 10,000 Fl., wurde aber schon imI. 1370 heimbezahlt, wie die beiden Ouittbriefe beweisen, nach welchen Gr. Hein-rich zu Hall im Jnnthal den ersten Mai 1370 und Gr. Wilhelm den 8. d. M. zuBregenz jeder den Empfang von je 5000 Fl. bescheinen^). Auch bekennt GrafWilhelm, daß die beiden obigen Herzoge, Albrecht und Leopold, die Stadt Thingenmit 7600 Fl. wieder an sich gelöst hätten^).
Das Todesjahr Wilhelms ist unbekannt, doch war er im Jahre 1379 schongestorben, da in diesem Jahre seine beiden Söhne, Hugo VHI., der Minnesänger,und Konrad das väterliche Erbe theilten. Diese beiden Brüder theilten die Erbschaftihres Vaters laut Urk. vom 8. Juni 1379 so, daß sie vorerst die Stadt Bregenz unddas Kloster Mehrerau ausschieden, deren Besitz rc. künftig beiden Brüdern und ihrenNachkommen gemeinschaftlich angehören, die andern Herrschaften und Güter dagegenzu gleichen Theilen vertheilt werden sollten^). So entstand die sog. alte und neueHerrschaft Bregenz. Zur erstem gehörten die fünf Gerichte: Hossteig, Alber-schwende, Lingenau, Tannberg, Mittelberg und Hohenegg. Zur andern die Ge-richte: Grünenbach, Sinnerberg, Altenburg, Kellhof, Hosrieden und Sulzberg?).Nach Merkles Vorarlberg, II. Th., S. 45, gehörte Hofsteig zum Antheile Hugos,wobei jedoch Gr. Konrad (-f 1391) den Antheil des Bregenzer Waldes, welcher
von Oestreich-Tyrol verkaufte. S. Merkles Vorarlb. u. Abth. S. 365 und v. RaffersWappen d. Städte. S. 47. Nr. 66, auch Anh. Nr. 75.
S. Anhang Nr. 96.
2) S. O.-A.-Beschrcibung von Thingen.
-) S. Anhang Nr. 88.
4) LichnowSky, Neg. zum IV. Bd. Z. 875 u. 978.
-) S. Anhang Nr. 93.
6) S. Anhang Nr. 108.
<) Dir. v. Raffers Wappen rc. S. 47.