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hältnisse wohl nicht gefalle». Diese entfernte Besitzung, nach welcher sich besondersOestreich sehnte, mochte ihm lästig sein, zudem hatte er aus dieser Ehe nur eineTochter. Vor allem aber waren die ökonomischen Verhältnisse des Markgrafen sehrzerrüttet, so daß schon seine Schulden ihn zwangen, diese Herrschaft zu verkaufen,wie es dann in dem Verkaufsbriefe ausdrücklich heißt, dieser Verkauf geschehe ausdringender Noth, oder wie Markgraf Wilhelm in der Urkunde vom 26. Aug. 1431lagt: »dem Amann, Richter, Gemeinde, in dem ihm gehörigen Theile der StadtBregenz, sowie den Gerichten in dem Hofe zu Staig, Lingnau und Albertschwende,indem er ihnen den Verkauf anzeigt, daß seine Gemahlin obige Herrschaften, sowieHohenegg, welche »den Gr. Herrmann und Johansen v. Montfort, Hrn. zu Bregenzin Pfandsweise hasst ist, durch ire Leibsnahrung und Nothdurfft willen, dem Fürstenund Herrn Sigismund von Oestreich verkauft habe" und fordert sie auf, diesem ihremneuen Herrn zu huldigen. Urk. des St.-Arch. zu Bregenz. Alles dieses mag ihn und seineGemahlin bestimmt haben, ihren Antheil an Bregenz, wie sie diesen von seinem Schwie-gervater und ihrem Vater, dem Gr. Wilhelm, erhalten hatten, an den Erzh. Sigis-mund von Oestr. Throl laut Urk. vom 12. Juli 1451 um 35,592 Fl. zu verkau-fen ^). Schon viel früher (Meran, den .10. Febr. 1444) wurde über diesen Ver-kauf zwischen dem Markgr. Wilhelm von Hochberg, Landvogt im obern Elsaß unddem Vogt Ulrich von Mätsch, Gr. zu Kirchberg und östreich. Hauptmann an derEtsch, unterhandelt und den erstern und dessen Gemahlin laut Urkunde vom 5. Märzd. I. auf Ostern künftigen Jahres 4000 Fl. an der Kaufssumme zu zahlen verspro-chen. Doch scheint der Kauf damals nicht vollständig abgeschlossen worden zu sein,da noch den 6. Januar 1449 zu Seckingen Markgr. Wilhelm von Hochberg undsein Sohn Rudolf dem Herzog Albrecht von Oestreich das Oeffnungsrecht an derFeste Bregenz mit dem Vorkaufsrechte^) bewilligt. Außer dem obigen Kaufschillingversprach (1451) Herzog Sigmund noch, die Schulden der Gr. Elisabeth (wohldie, die aus ihrer verkauften Herrschaft hafteten,) zu bezahlen und erlaubte, daßdie Stadt Bregenz mit den Gerichten in Hof, zu Staig und Lingenau der obigenGräfin ein jährliches Leibgeding von 100 Fl. aussetzen, auch daß ein Theil desKaufschillings von 6000 Fl. jährlich mit 300 Fl. verzinst werden sollen^).
Die halbe Herrschaft Bregenz war von dem Jahre 1451 an mit der kurzenUnterbrechung (von 1809—1813) eine östreich. Besitzung. Elisabeth von Mont-fort hatte von ihren beiden Männern keine männlichen Nachkommen, und mit ihremTode erlosch dieser von Gr. Wilhelm gestiftete Zweig der Grafen von Montsort-
1) S. Anhang Nr. 250.
2) Direkt, v. Kaisers Wappen. S. 49.
2) Lichiwwökys Reg. znm VI. Bb. Z. 729, 736, 1574, 1577 u. 1603.