geschlossene Gebiete anzusehen sind, indem außer dem oberwähnten Kloster PfäfferSnoch mehrere andere theils Geistliche, theils Adelige, z. B. die Herren v. Grimmen-stein, Enne, Ramschwag, Rosenberg, Schellenberg rc., einzelne Güter, ja selbstBurgen und ganze Dörfer als freies Eigenthum oder als Lehen von andern Herren,z. B. dem Kloster St. Gallen, besaßen. So kamen die Gr. von Werdenberg undSargans in vielfache Berührung schon mit den vielen und verschiedenartigen Nach-barn wegen der örtlichen Lage ihrer Herrschaften, welches nothwendig zu vielenStreitigkeiten und Fehden Anlaß geben mußte. Einerseits waren nämlich die Gesetzeüber Eigenthum in dem Mittelalter weniger bestimmt, die Form der dießfallstgenVerträge weniger geregelt, so manches, was die Rechte oder die Gränzen oder Be-sitzungen betraf, mehr auf das Herkommen oder mündliche Verabredung, als aufschriftliche Urkunden begründet, daß es oft, selbst bei dem friedlichen und rechtlichenSinne der Betheiligten, schwer fiel, das Recht bestimmt und klar aufzufinden unddarzustellen. Fehlte nun vollends dieser friedliche Rechts- und Billigkeitsflnn,nahm dessen Stelle Eigennutz, Rechthaberei, falsches Ehrgefühl und Stolz ein, somußten nothwendig wie heutzutage öftere Streitigkeiten und Irrungen über einzelneRechte rc. entstehen.
So wie aber bei derartigen Anständen und Irrungen heuzutage die Gesetze ver-mittelnd, aussöhnend oder auch entscheidend einschreiten und die bürgerliche Machtden Ausspruch der Gesetze handhabt und sichert, so fand dieses durch mehrere Jahr-hunderte besonders in Deutschland um so weniger statt, als sich nur zu oft Niemandfand, der dem anerkannten Rechte gegen den Mächtigen und Starken den erforder-lichen Nachdruck geben konnte oder wollte, daher jeder sich selbst zu helfen und vorUnrecht zu schützen suchte, so gut er konnte, daher aber auch der große Reiz, selbstauf die Gefahr, ungerecht zu handeln, sich fremden Gutes, fremder Rechte umjeden Preis zu bemächtigen, so lange man der Stärkere war, daher auch endlichdas Bestreben, sich, um das Seinige auf jede Weise zu schützen, dessen Folge dieErbauung der vielen Burgen und Festen, die verschiedenen Bünde und Gesellschaften,das stete Neben in den Waffen, der hohe Werth, welchen man auf persönliche Kraft,Muth und Tapferkeit setzte. Selbst die Religion hatte ihre so wohlthätig auf dieMenschheit einwirkende Kraft, der rohen Gewalt und Ungerechtigkeit zu gebieten,zum Theile dadurch verloren, daß man bei den Kämpfen der Kirche unv des Staats,welcher wohl nicht aus Religion im höhern Sinne, noch zum Besten eines höherngeistigen Prinzips, sondern öfter, um zeitliche Herrschaft und Macht zu erringen,geführt wurde, bei einer oder der ander» Partei Schutz, Entschuldigung und selbst
berg, daß Vatzische Erbe in Graubündten, die Herrschaften Hciligenberg, Sigmaringen,Beringen, Schmalncgg, Trechtelßngcn nnd Jnngnau in Schwaben.